OFFIZIELLES BULLETIN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK – STAATLICHE VERMÖGENSVERWALTUNGSAGENTUR

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Stadt Buenos Aires, 30.04.2024

NACHDEM ich Aktenzeichen EX-2024-25947795-APN-SICYT#JGM, Gesetz Nr. 27.701, Dekret-Nr. 2098 vom 3. Dezember 2008, seine Änderungen und Ergänzungen, 355 vom 22. Mai 2017 und seine Änderung und Verwaltungsbeschluss Nr. 76 vom 7. Februar 2019 und seine Änderung, und

ANGESICHTS:

Dass durch das Dekret Nr. 88/23 festgelegt wurde, dass ab dem 1. Januar 2024 die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 27.701 über den Gesamthaushalt der Nationalverwaltung maßgebend sind, gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 des Gesetzes Finanzverwaltungs- und Kontrollsysteme des nationalen öffentlichen Sektors Nr. 24.156 und seine Änderungen.

Dass durch das Dekret Nr. 355/17 festgelegt wurde, dass alle vorübergehenden Ernennungen von Personal in unbefristeten und außerplanmäßigen Positionen mit einem Rang und einer Hierarchie niedriger als der des Unterstaatssekretärs, vakant und aus dem Haushalt finanziert, gemäß den Organisationsstrukturen durchgeführt werden durch den Leiter des Ministerkabinetts im Bereich der zentralen und dezentralisierten nationalen öffentlichen Verwaltung auf Vorschlag der betreffenden Gerichtsbarkeit oder Körperschaft.

Durch den Verwaltungsbeschluss Nr. 76/19 wurde die Organisationsstruktur der ersten und zweiten operativen Ebene der STATE ASSETS MANAGEMENT AGENCY, einer dezentralen Einrichtung, die im Wirkungsbereich des LEITERS DES MINISTERKABINETTS agiert, genehmigt.

Dass es notwendig ist, mit der vorübergehenden Besetzung der vakanten und finanzierten Position des Direktors der Direktion des Nationalen Staatseigentumssystems und der Datenstandardisierung des NATIONALEN DIREKTORATS FÜR REGISTRIERUNG UND INFORMATIONSDIENSTE der STATE ASSETS MANAGEMENT AGENCY, einer dezentral agierenden Organisation, fortzufahren im Wirkungsbereich des Leiters des Ministerkabinetts.

Dass die befristete Besetzung der vorgenannten Stelle keine Zuweisung einer außerordentlichen Ressource darstellt.

Dass die GENERALDIREKTION FÜR RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN der STATE ASSETS MANAGEMENT AGENCY, einer dezentralen Einrichtung, die im Einflussbereich des LEITERS DES MINISTERKABINETTS tätig ist, die Intervention ihrer Gerichtsbarkeit ergriffen hat.

Dass diese Maßnahme in Ausübung der durch Artikel 100 Absatz 3 der NATIONALEN VERFASSUNG und Artikel 2 des Dekrets Nr. 355 vom 22. Mai 2017 übertragenen Befugnisse erlassen wird.

Daher,

DER CHEF DES MINISTERKABINETTS

ENTSCHEIDEN:

ARTIKEL 1.- Benennen Sie vorübergehend ab dem 1. März 2024 und für einen Zeitraum von EINHUNDERTACHTZIG (180) Werktagen, gerechnet ab dem Datum dieser Maßnahme, die Rechtsanwältin Julieta SILVA MORALES (DNI-Nr. 38.536.483). die Position des Direktors der Direktion des Nationalen Staatsimmobiliensystems und der Datenstandardisierung der NATIONALEN DIREKTORAT FÜR REGISTRIERUNG UND INFORMATIONSDIENSTE der STATE ASSETS MANAGEMENT AGENCY, einer dezentralen Organisation, die im Wirkungsbereich des LEITERS DES MINISTERKABINETTS tätig ist, Ebene A – Besoldungsgruppe 0 des Branchentarifvertrags für das Personal des NATIONALEN ÖFFENTLICHEN BESCHÄFTIGUNGSSYSTEMS (SINEP), genehmigt durch Dekret Nr. 2098/08.

Die entsprechende Zahlung des Zuschlags für die Führungsfunktion Stufe II des oben genannten Branchentarifvertrags wird genehmigt und die vorliegende Übergangsbestimmung erfolgt als Ausnahme von den Bestimmungen des Artikels 14 des genannten Tarifvertrags.

ARTIKEL 2.- Die in Artikel 1 dieser Maßnahme genannte Stelle muss gemäß den geltenden Anforderungen und Auswahlsystemen besetzt werden, die in Titel II, Kapitel III, IV und VIII sowie IV des Tarifvertrags festgelegt sind Sektorarbeit des Personals des NATIONALEN ÖFFENTLICHEN BESCHÄFTIGUNGSSYSTEMS (SINEP), genehmigt durch das Dekret Nr. 2098/08, innerhalb der Frist von EINHUNDERTACHTZIG (180) Werktagen, gerechnet ab dem Datum dieser Maßnahme.

ARTIKEL 3.- Die für die Einhaltung dieser Maßnahme erforderlichen Kosten werden den spezifischen Posten der Gerichtsbarkeit 25 – LEITER DES MINISTERKABINETTS, Einheit 205 – STAATLICHE VERMÖGENSVERWALTUNGSAGENTUR – in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 4.- Weitergabe, Veröffentlichung, Übergabe an die NATIONALE DIREKTION DER OFFIZIELLEN REGISTRIERUNG und Archivierung.

Nicolás Posse – Guillermo Francos

Und. 05.02.2024 Nr. 25772/24 v. 05.02.2024

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