Spanien formalisiert vor Intervention des Internationalen Gerichtshofs im Prozess gegen Israel

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Spanien berief sich auf Artikel 63 der Satzung des Gerichtshofs und beantragte, in dem von Südafrika am 29. Dezember eingeleiteten Fall einzugreifen. Foto: EFE


29. Juni 2024 Zeit: 01:35

In Bezug auf die Erklärung erklärte die spanische Regierung, dass es sich „nicht nur um einen Strafrechtsvertrag“ handelt.

Die spanische Regierung hat am Freitag ihre Entscheidung formalisiert, in das von Südafrika eingeleitete Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen der Aggression israelischer Streitkräfte gegen Palästina einzugreifen, die einen möglichen Völkermord darstellen würde.

Spanien berief sich auf Artikel 63 der Satzung des Gerichtshofs und beantragte, in dem von Südafrika am 29. Dezember eingeleiteten Fall mit Beschwerden über Israels Verstöße gegen Palästina und die Belagerung des Gazastreifens einzugreifen.

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In Bezug auf die Erklärung erklärte die spanische Regierung, dass es sich „nicht nur um einen Strafrechtsvertrag“ handelt. Ebenso wurde behauptet, dass „es Elemente enthält, die eindeutig mit dem Schutz und der Wahrung grundlegender Werte und Prinzipien des Völkerrechts verbunden sind, einschließlich des Schutzes der Menschenwürde und des Grundsatzes der Verantwortung, und materielle Verpflichtungen auferlegt.“

Außenminister José Manuel Albares behauptete dies am 6. Juni, als sie bekannt gaben, dass sie sich zusammenschließen würden, damit „der Frieden in Gaza und im Nahen Osten zurückkehrt, und es ist wichtig, dass wir alle den Gerichtshof und seine Vorsichtsmaßnahmen unterstützen.“ respektiert sein.” .

„Das Ziel besteht darin, den Krieg zu beenden und die Umsetzung der beiden Staaten voranzutreiben. Dies ist die einzige Garantie dafür, dass Palästinenser und Israelis in Frieden und Sicherheit zusammenleben können und in der gesamten Region Stabilität erreicht wird“, bemerkte er.

Artikel 63 des Statuts erlaubt es anderen Ländern, sich an einem Verfahren zu beteiligen, „sofern es sich um die Auslegung eines Übereinkommens handelt, dessen Vertragsparteien andere Staaten als die interessierten Parteien sind“.

Autor: teleSUR- lvm – JGN

Quelle: RTVE

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