Die städtische Hilfsstaatsanwaltschaft, die sich mit Menschenrechtsfragen für Mädchen, Jungen und Jugendliche befasst, möchte eine eigenständige Behörde sein.
Jorge Jiménez Lona, Sekretär des Stadtrats, erwähnte letzte Woche auf der städtischen Pressekonferenz, dass der Staatskongress eine Gesetzesänderung vorgenommen habe, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen wirksam zu wahren und zu schützen.
In diesem Zusammenhang erklärte Víctor Aguirre Armenta, Unterstaatssekretär für Menschenrechte im Stadtrat, dass sie mit der Initiative des Staatsanwalts für den Schutz von Mädchen, Jungen und Jugendlichen (PEPNNA) versuchen, die Befugnisse, Zuschreibungen und Befugnisse zu stärken Verpflichtung, ihre Rechte zu respektieren. Rechte.
Durch die Autonomie der Hilfsstaatsanwaltschaft der Gemeinde ist die Organisation in der Lage, sich selbst zu überwachen.
„Durch die Vereinigung im selben Gremium könnten wir sagen, dass der eine Entscheidungsbefugnisse und der andere Ausführungsbefugnis hat, während sie in gewisser Weise diese Trennung haben sollten, um die Einhaltung dieser Befugnisse zu gewährleisten“, erklärte der Unterstaatssekretär.
-Derzeit ist das DIF-System für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zuständig, die die Gesundheit und Integrität von Minderjährigen gewährleisten.
-Er fügte hinzu, dass mit der Autonomie die Pflichten klarer definiert würden, wer und wie sie erfüllen müssten und dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen würden, falls sie nicht erfüllt würden.
„Maßnahmen zur Stärkung dieser Befugnisse auf kommunaler Ebene, heute ist León Teil des DIF-Systems, weil es Funktionen hat, die mit der Funktion und Betreuung von Kindern und Jugendlichen vereinbar sind, aber angestrebt wird, eine robustere Organisation zu haben, a.“ „Stärkere Struktur mit der Möglichkeit einer autonomen Verwaltung, Verwaltung und Entscheidungsfindung“, sagte Aguirre Armenta.
Derzeit befindet sich der Vorschlag in der Diagnosephase, um herauszufinden, was er hat und was er braucht, um eine autonome kommunale Körperschaft zu sein.
Die Art der zu schaffenden Körperschaft wird weiterhin festgelegt; es besteht die Möglichkeit, dass sie als Abhängigkeit Teil der zentralen Gemeindeverwaltung und nicht unbedingt als autonome Körperschaft wird, aber am Ende wird es der Stadtrat sein werde es bestimmen.