Versicherungsgesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, Abschlepp- und mechanische Assistenzleistungen zu übernehmen | Neuer Beschluss der Versicherungsaufsicht

Versicherungsgesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, Abschlepp- und mechanische Assistenzleistungen zu übernehmen | Neuer Beschluss der Versicherungsaufsicht
Versicherungsgesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, Abschlepp- und mechanische Assistenzleistungen zu übernehmen | Neuer Beschluss der Versicherungsaufsicht
-

Versicherungsgesellschaften Sie sind nicht mehr verpflichtet, die Kosten für den Abschleppdienst zu tragen aufgrund von mechanischen Defekten, Problemen mit der Batterie, den Reifen oder der Lichtmechanik. Dies wurde von der Regierung durch einen Beschluss festgelegt, der am Freitag im veröffentlicht wurde Offizielles Bulletin durch das Insurance Health Superintendence (SSS).

In der BO wurde eine Änderung der Klausel „CG-CO 4.1“ veröffentlicht. Transfer- und Aufenthaltskosten“ und die Aufhebung der Klausel „CA-CO 15.1 Trailer Service“.

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rezession stellt die Maßnahme einen schweren Schlag für die Kasse dar, da der Versicherte, der aufgrund eines Schadens an seinem Auto oder Motorrad diesen Service benötigt, Sie müssen ihn zusätzlich einstellenentweder bei derselben Versicherungsgesellschaft oder bei einem Drittanbieter.

“In kein Fall fallen unter diese Klausel Überführung, Abschleppen, Hilfeleistung und/oder Aufenthalt des versicherten Fahrzeugsgeneriert von mechanische, Batterie-, Start-, elektrische Schäden oder Probleme, Löcher, Schnitte und/oder Platzen der Kammern oder Abdeckungen, Kraftstoffmangel ICH alles andere, das nicht mit einem Unfall, Feuer, Raub und/oder Diebstahl in Zusammenhang steht“, spezifiziert Resolution 217/2024.

https://drive.google.com/file/d/1mGV0RTURO3wARUceCeE3IjAKDlpkbIvu/view?usp=drive_link

Streng genommen steht fest, dass Versicherer Sie können im Rahmen der Grundversicherung keinen Abschleppdienst für mechanische Schäden mehr anbieten.

„Dieser Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Darauf müssen sich die Versicherer innerhalb einer Frist von maximal neunzig Kalendertagen einstellen.“, schließt die Resolution.

Der SSS erklärte, dass die Änderungsentscheidung durch die motiviert sei Beschwerden „von den Verbänden, die den Markt vertreten“ über „Unannehmlichkeiten, die der mechanische Assistenz- und Abschleppdienst für den Gesamtmarkt mit sich bringt.“

Und er stellt klar: „Dass es seitens der Versicherten eine sehr negative Wahrnehmung der Hilfe gibt, die sie heute erhalten. Dass die hohen Kosten, die die Bereitstellung des Abschlepp- und mechanischen Hilfedienstes für Situationen erfordert, die nichts mit einem Unfall zu tun haben, die Fähigkeit verändern.“ auf die Hauptfunktion des Versicherungsvertrags zu reagieren“.

Was tun, wenn ich aufgrund eines mechanischen Defekts einen Abschleppwagen benötige?

Wenn Sie aufgrund eines mechanischen Defekts einen Abschleppwagen benötigen, können Sie:

  • Kontaktieren Sie einen Kranlieferanten Ihres Vertrauens.
  • Beauftragen Sie den Abschleppdienst bei Ihrer Versicherung, sofern dieser zusätzlich angeboten wird.
  • Nutzen Sie die Pannenhilfe Ihrer Kreditkarte, sofern Sie eine haben.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern Die neue Maßnahme hat keinen Einfluss auf die Absicherung von Abschleppwagen bei Unfällen, Bränden, Raubüberfällen oder Diebstählen.

Ich las weiter:

-

PREV Ergebnisse der Ziehung 2323 für Sonntag, 12. Mai
NEXT Die Zentralregion richtete eine ständige Tabelle für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit ein – El Día de Gualeguaychú