Höhere Bußgelder aufgrund der Wertsteigerung der städtischen Wirtschaftseinheit – Handel und Justiz

Höhere Bußgelder aufgrund der Wertsteigerung der städtischen Wirtschaftseinheit – Handel und Justiz
Höhere Bußgelder aufgrund der Wertsteigerung der städtischen Wirtschaftseinheit – Handel und Justiz
-

Mit Stand vom 5. Juni beträgt der EMU-Betrag 8.368 US-Dollar, was acht Litern Benzin mit niedrigerer Oktanzahl (Pumpenwert oder Endpreis für die Öffentlichkeit) des staatlichen Unternehmens YPF Plaza Córdoba entspricht

Ordnungsgericht der Gemeinde Córdoba

Beschluss Nr. 061

Córdoba, 3. Juni 2024 GESEHEN: Der Kodex für das Zusammenleben der Bürger der Stadt Córdoba – Verordnung Nr. 12.468 – und seine Änderungen.

UND IN BERÜCKSICHTIGUNG:

Dieser Artikel 21 der Verordnung Nr. 12.468 sieht vor, dass der Wert der Geldbuße in kommunalen Wirtschaftseinheiten (UEM) festgelegt wird, deren Wert in Pesos acht (8) Litern Benzin mit niedrigerer Oktanzahl, dem Zapfsäulenwert oder dem Endpreis für die Öffentlichkeit entspricht ., von der staatlichen Gesellschaft YPF Plaza Córdoba, die im Amtsblatt und auf der offiziellen Website der Gemeinde Córdoba veröffentlicht werden muss.

Nach Angaben der Behörden des argentinischen Automobilclubs beträgt der Wert eines Liters Benzin eintausendsechsundvierzig Pesos (1.046,00 US-Dollar). Folglich ergibt sich für den Wert der Municipal Economic Unit (UEM) ein Wert von acht Pesos eintausend dreihundertachtundsechzig (8.368 $).

Beachten Sie Folgendes und nutzen Sie Ihre Kräfte:

DER DIREKTOR FÜR KOORDINIERUNG UND VERWALTUNG DER KOMMUNALVERWALTUNGSGERECHTIGKEIT VON VERLETZUNGEN BESCHLIESST:

Art. 1.- Die Veröffentlichung des neuen Wertes der städtischen Wirtschaftseinheit (UEM) ist angeordnet, der sich auf den Betrag von achttausenddreihundertachtundsechzig Pesos (8.368 US-Dollar) beläuft und ab dem 5. Juni in Kraft tritt des Jahres zweitausendvierundzwanzig.

Art. 2.- PROTOKOLLIEREN, im Amtsblatt und auf der offiziellen Website der Gemeinde Córdoba veröffentlichen, KOMMUNIZIEREN UND ARCHIVIEREN. ENTSCHLIESSUNG Nr. 061/2024.

FDO. DIEGO FERNANDO ACOSTA.

N. von R.- Veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Córdoba Nr. 4240 am 4. Juni 2024.


#Argentina

-