PROSECUTOR’S OFFICE OF SLP – Büro des Generalstaatsanwalts

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Die fünfte Delegation der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates San Luis Potosí (FGESLP) erwirkte eine Verurteilung gegen Eugenio „N“ in Tancanhuitz, dem seine Beteiligung an dem Verbrechen der konkreten Vergewaltigung zugeschrieben wurde.

Der Angeklagte übernahm seine Verantwortung für die Ereignisse, bei denen ein Minderjähriger durch dieses Thema sexuell geschädigt wurde.

Die Ermittlungspolizei (PDI) war mit der Durchführung der Festnahme beauftragt, bei der der Angeklagte einem Kontrollrichter vorgeführt wurde und er sich auf diese Weise seinem Strafprozess stellte.

In einem Zwischenstadium lieferten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft ausreichende Beweise, die dazu führten, dass der Angeklagte seine Beteiligung an der oben genannten Straftat erklärte.

Vor diesem Hintergrund beantragte seine Verteidigung die Inanspruchnahme eines abgekürzten Verfahrens, in dem der Kontrollrichter die Verurteilung und damit die Strafe erließ, die Eugenio „N“ sechs Jahre im Gefängnis vorsieht; Bekannt waren auch die finanziellen Beträge, die zur Schadensbeseitigung akkreditiert werden müssen, sowie die entsprechende Geldstrafe.

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