La Rioja erhält knapp eine halbe Million Euro für den Ausbau des Mundgesundheitsportfolios

La Rioja erhält knapp eine halbe Million Euro für den Ausbau des Mundgesundheitsportfolios
La Rioja erhält knapp eine halbe Million Euro für den Ausbau des Mundgesundheitsportfolios
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Der Ministerrat hat auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums die Verteilung von 483.211 Euro an La Rioja zur Erweiterung des Mundgesundheitsportfolios genehmigt. Insgesamt erhalten die autonomen Gemeinschaften und Städte eine Investition von 68 Millionen Euro für den Mundgesundheitsplan, der seit seiner Einführung im Jahr 2022 und einschließlich der in diesen Haushalten vorgesehenen Mittel eine Gesamtinvestition von 180 Millionen Euro umfasste.

Mit dem Mundgesundheitsplan wird ein doppeltes Ziel verfolgt: die Leistungen im gesamten Staatsgebiet zu vereinheitlichen und einen gleichberechtigten Zugang unabhängig vom Wohnort zu gewährleisten; und allgemeine Dienstleistungen zu erweitern, die bisher nicht vom öffentlichen Gesundheitswesen bereitgestellt wurden.

Darüber hinaus sollten diese Dienstleistungen mit einem grundsätzlich präventiven Ansatz erweitert werden und den folgenden Gruppen Vorrang eingeräumt werden, bei denen die Investition in die Gesundheit offensichtlich ist: Kinder und Jugendliche, schwangere Frauen, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Krebs, insbesondere Menschen, bei denen onkologische Prozesse im zervikofazialen Bereich diagnostiziert wurden.

Das Ziel des Plans für das Geschäftsjahr 2024 besteht darin, die folgenden öffentlichen zahnärztlichen Leistungen und Präventivmaßnahmen einzubeziehen.

 Der gesamten Bevölkerung werden individuelle Gesundheitsinformationen und Empfehlungen zu den grundlegenden Hygiene- und Ernährungsmaßnahmen angeboten, die zur Erreichung und Erhaltung der Mundgesundheit erforderlich sind. Zahnärztliche Beratung; Behandlung akuter Zahnprozesse; pharmakologische Behandlung oraler Pathologien, die dies erfordern; Extraktionen, chirurgische Extraktionen und kleinere chirurgische Eingriffe in der Mundhöhle; Früherkennung prämaligner Läsionen und gegebenenfalls Biopsie von Schleimhautläsionen.

 Darüber hinaus sind bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Menschen über 14 Jahren mit geistiger Behinderung oder einer Behinderung, die die Beweglichkeit der oberen Gliedmaßen einschränkt, regelmäßige Überprüfungen vorgesehen; vorbeugende Behandlungen wie Tartrektomien, Anwendung remineralisierender, antiseptischer und desensibilisierender Substanzen, Versiegelung von Grübchen und Rissen; aber auch Maßnahmen restaurativer Natur, wie Füllungen bei Verletzungen, die nicht mit einer irreversiblen Pulpaschädigung einhergehen, Pulpabehandlungen sowie die Verlagerung, Stabilisierung und Schienung bleibender Schneide- und Eckzähne im Falle eines Traumas.

 Bei Personen, die schwerwiegende Verhaltensänderungen aufweisen und nicht in der Lage sind, die notwendige Selbstkontrolle aufrechtzuerhalten, die eine angemessene Aufmerksamkeit für ihre Mundgesundheit ermöglicht, wird die Leistungserbringung durch eine entsprechende Beruhigungsbehandlung oder Vollnarkose gewährleistet.

 Bei schwangeren Frauen und Personen, bei denen onkologische Prozesse im zervikofazialen Bereich diagnostiziert wurden, ist auch eine klinische Untersuchung sowie, wenn angezeigt, eine Tartrektomie und die Anwendung remineralisierender, antiseptischer und/oder desensibilisierender Substanzen vorgesehen.

Im Jahr 2023 haben die Autonomen Gemeinschaften mit einer Investition von 68 Millionen Euro 84,5 % des Budgets ausgeführt, 57,5 ​​Millionen Euro an gebundenen Ausgaben.

Ausgewählte Ergebnisse im Jahr 2023:

 Mehr als 1,1 Millionen Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut (23,33 % Deckung).

 111.755 schwangere Frauen betreut (34,07 % Deckung, ein Anstieg von 2,42 Punkten im Vergleich zu 2022).

 Betreuung von Krebspatienten und Menschen mit Behinderungen.

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