Wegen Einsturzgefahr: Gemeinde Viña del Mar erklärt von Erdfall betroffenes Gebäude Euromarina II für unbewohnbar

Wegen Einsturzgefahr: Gemeinde Viña del Mar erklärt von Erdfall betroffenes Gebäude Euromarina II für unbewohnbar
Wegen Einsturzgefahr: Gemeinde Viña del Mar erklärt von Erdfall betroffenes Gebäude Euromarina II für unbewohnbar
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Die Direktion für kommunale Arbeiten von Viña del Mar hat nach Analyse eines Berichts des Wohnungs- und Stadtplanungsdienstes (Serviu) der Region Valparaíso Folgendes festgestellt: verfügte die Unbewohnbarkeit des Gebäudes Euromarina II in Reñaca. das von einem Erdfall betroffen war, der durch den Ausfall eines Regenwassersammlers verursacht wurde, was zu riskanten Sicherheitsbedingungen für seine Bewohner führte.

Die Maßnahme, die den Bewohnern des Gebäudes in einem Zoom-Meeting mitgeteilt wurde, basiert auf der Einsturz- und Einsturzgefahr, Laut dem Bericht von Serviu an die Gemeinde Viñamarino müssen die Bewohner das Grundstück ab diesem Mittwoch und in den folgenden Tagen verlassen.

Die Behörden erläuterten, dass infolge der Erdfalle, die am Sonntag, dem 9. Juni, aufgrund der heftigen Regenfälle in der Gegend entstand, die strukturelle Stabilität des Euromarina-II-Gebäudes beeinträchtigt sein könnte. was schließlich zu seinem Zusammenbruch und Zusammenbruch führt, was dazu führte, dass die städtische Baudirektion das Grundstück in der Las Perlas Straße Nr. 1855 in der Gartenstadt für unbewohnbar erklärte.

Im Serviu-Bericht wird darauf hingewiesen Die Terrasse des Gebäudes weist leichte Einbrüche auf, solche, die ständig überwacht werden und die bei anhaltendem Anstieg Auswirkungen auf die Struktur der Immobilie haben könnten.

Aus diesem Grund und auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Gebäude derzeit nicht über ein funktionierendes System für die Ableitung von Abwasser und Trinkwasser verfügt, die für seine Bewohnbarkeit unerlässlich sind, bitten wir darum, dass die Erklärung der Unbewohnbarkeit für das Gebäude in Betracht gezogen wird Euromarina II Gebäude von Turm eins bis fünf“, der Organismus benötigt.

Dem Brief von Servius war ein technischer Bericht mit dem Titel „Messungen der Registrierungspunkte“ beigefügt, der über Messungen berichten soll, die im Euromarina-II-Gebäude durchgeführt wurden, und darauf hinweist, dass sein Zweck die Überprüfung ist wenn die Gebäudestruktur Gefälle aufweist bezüglich der Situation, in der es sich vor dem Frontalsystem befand, das seit letztem Mittwoch, dem 12. Juni, aufgetreten ist.

Dann weist das Ministersekretariat für Wohnungswesen und Stadtplanung der Region Valparaíso, hierarchischer Vorgesetzter in technischen Angelegenheiten des Direktors für kommunale Arbeiten, mit Schreiben vom 17. Juni darauf hin, dass dies unter Bezugnahme auf den technischen Bericht von SERVIU der Fall ist erklärt Rückgänge an verschiedenen Stellen der Struktur des Euromarina-II-Gebäudes, dass „es in diesem Zusammenhang und im Lichte der Schlussfolgerungen dieses Berichts erforderlich ist, dass Sie nach einem fundierten Bericht der städtischen Baudirektion dringend die Anwendung von Artikel 161 bis des Allgemeinen Stadtplanungsgesetzes und des Bauwesens technisch bewerten.“ .

Die oben beschriebenen Umstände stellten ein Risiko und eine Gefahr dar, aufgrund einer eventuellen Massenentfernung dessen Verwirklichung aufgrund seiner besonderen Lage die strukturelle Stabilität des Euromarina-II-Gebäudes vollständig beeinträchtigen und schließlich zu dessen Einsturz und Einsturz führen könnte.

Unter Berücksichtigung aller oben beschriebenen Punkte fügte der Direktor der städtischen Arbeiten von Viña del Mar „unter Berücksichtigung der zuvor genannten technischen Standards und der Berichte der bereits erwähnten öffentlichen Organisationen, die mögliche strukturelle Schäden am Gebäude berücksichtigen“, hinzu Aufgrund der Tatsache, dass sich das Grundstück innerhalb des Sicherheitsbereichs für die Massenräumung befindet, und der berüchtigten Tatsache, dass es ein aktives Erdloch gibt, erklärte es „die Unbewohnbarkeit des Euromarina-II-Gebäudes, z Es werden keine angemessenen Sicherheitsbedingungen für die Bewohner der Häuser geboten.“

Die Festlegung dieser Gemeindeeinheit war in einem vom Bürgermeister von Viña del Mar, Macarena Ripamonti, unterzeichneten Dekret enthalten, in dem es heißt, dass „alle Türme des Gebäudes Euromarina II für völlig unbewohnbar erklärt werden“. „Das Gebäude muss so schnell wie möglich geräumt werden, „Die städtische Baudirektion muss ihre Bewohner benachrichtigen, indem sie eine physische Kopie dieses Bürgermeistererlasses aushändigt.“

„Die Unbewohnbarkeitserklärung bleibt in Kraft, bis die Bedingungen für die öffentliche Nutzung des Raums wiederhergestellt sind, die seine Zugänglichkeit ermöglichen, und insbesondere bis lnach Eingang der Reparaturarbeiten bei der städtischen Baudirektion“, zeigt schließlich das Dekret an.

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