Sie untersuchen und ergreifen Maßnahmen zur Wasserqualität im Fluss La Ligua

Sie untersuchen und ergreifen Maßnahmen zur Wasserqualität im Fluss La Ligua
Sie untersuchen und ergreifen Maßnahmen zur Wasserqualität im Fluss La Ligua
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Die Generaldirektion Wasser (DGA) des Ministeriums für öffentliche Arbeiten (MOP) hat Maßnahmen ergriffen, um mögliche Auswirkungen auf die Wasserqualität im Fluss La Ligua zu untersuchen und anzugehen. Dies ist auf den Betrieb und die Reparatur des Tailings-Damms der Las Cenizas Mining Group am Standort Cabildo in der Provinz Petorca zurückzuführen. Der Regionaldirektor von Water, Camilo Mansilla, hat eine Inspektionsakte eröffnet und Übergangsregelungen für das betreffende Bergbauunternehmen angeordnet.

Übergangsregelungen zur Vorbeugung und zum Schutz

Als Reaktion auf die Situation im Cabildo hat die DGA Regeln aufgestellt, um sowohl den Wasserverbrauch der Bevölkerung als auch des Menschen zu verhindern und zu schützen. Zu diesen Regelungen gehört auch ein Meldeprotokoll bei Niederschlägen und Erdrutschen sowie eine effektive Kommunikation mit den entsprechenden Behörden und der betroffenen Gemeinde. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller zu gewährleisten.

Von der DGA angeordnete Maßnahmen

Die DGA hat die Maßnahmen detailliert beschrieben, die zur Bewältigung der Situation im Cabildo erforderlich sind. Zunächst wird stromabwärts der Rückhaltebecken eine Auffangbrüstung installiert, um den Fluss der Pastenrückstände in Richtung flussabwärts, d. h. in Richtung des Baches Rincón del Chinchorro und des Flusses La Ligua, vollständig zu unterbrechen. Darüber hinaus werden ein Pumpsystem und Vorrichtungen zur Kontrolle der Höhe der in der Sicherheitsbrüstung eingeschlossenen Rückstände implementiert.

Außerdem wird ein Plan für die visuelle Sicherheitsinspektion der Arbeiten erstellt, der häufige Inspektionen vorsieht. Während der vorübergehenden Betriebsmaßnahmen wird alle 5 Tage eine Inspektion durchgeführt, bei Niederschlag jedoch alle 2 Stunden und bei neuen Erdrutschen sofort. Abschließend wird ein Kommunikationsprotokoll mit den Behörden und der Gemeinde für den Fall eines Zusammenbruchs der Arbeiten erstellt.

Strafen bei Nichteinhaltung

Es ist wichtig hervorzuheben, dass jede Nichteinhaltung dieser Bestimmungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 173 des Wassergesetzbuchs mit Geldstrafen zwischen 1.000 und 2.000 UTM geahndet werden kann. Die DGA setzt sich für die Durchsetzung dieser Standards ein, um den Umweltschutz und die Sicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten.

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