Zollvorteile für Importe in Kuba ausgeweitet

Zollvorteile für Importe in Kuba ausgeweitet
Zollvorteile für Importe in Kuba ausgeweitet
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Die kubanische Regierung gab heute bekannt, dass sie die Zollvorteile für nichtkommerzielle Importe von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten, medizinischen Hilfsgütern und Kraftwerken durch natürliche Personen ausweiten wird.

Die neue Maßnahme führt einen Beschluss mit ähnlichen Zielen fort, der im März 2024 vom Ministerium für Finanzen und Preise (MFP) erlassen wurde und dessen Gültigkeitsdauer bis zum 30. Juni festgelegt wurde.

Die Frist wurde nun bis zum 30. September 2024 verlängert, da weiterhin interne Einschränkungen beim Angebot von Lebensmitteln und anderen Produkten bestehen, die hauptsächlich auf die Auswirkungen der Blockade durch die US-Regierung und die internationale Wirtschaftskrise zurückzuführen sind, erklärte das MFP.

Wie die Organisation erklärte, enthält das an diesem Donnerstag veröffentlichte Amtsblatt der Republik Nr. 57 (Ordinary) den Beschluss 211 des Leiters des MFP zu dem aufgedeckten Thema.

Das Portfolio genehmigte außerdem ausnahmsweise ab dem 1. Juli und bis zum 30. September die Befreiung von der Zahlung der Zollsteuer auf Produkte der Kategorien Lebensmittel, Hygiene, Medikamente und medizinische Versorgung, die von Passagieren als unbegleitetes Gepäck bis zu einer Grenze von 500 Vereinigten Staaten eingeführt werden Dollar (USD) im Wert oder Gegengewicht von bis zu 50 Kilogramm im Wert-/Gewichtsverhältnis, das vom Allgemeinen Zollamt der Republik festgelegt wurde.

Bei Luft-, See- und nichtkommerziellen Postsendungen durch natürliche Personen erhöht sich die Wertgrenze von 200 USD auf 500 USD, außerdem bleibt die Befreiung von der Zollsteuer für die ersten 30 USD des Wertes bzw. dessen Gegengewicht bestehen von drei Kilogramm der Sendung und auf den darüber hinausgehenden Betrag wird ein Zollsatz von 30 Prozent erhoben.

Ebenso gilt die Befreiung von der Zollsteuer auf Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente und medizinische Hilfsgüter, die von natürlichen Personen nichtkommerziell als Luft-, See- und Postsendungen eingeführt werden, bis zu einer Grenze von 200 USD oder einem Gegengewicht von bis zu 20 Kilogramm im Verhältnis Gewicht/Wert, entsprechend den Angaben des Zolls.

Angesichts der Situation des nationalen Energiesystems und der positiven Auswirkungen auf die Bevölkerung bleiben die Tarifvorteile für den nichtkommerziellen Import von Kraftwerken mit einer Leistung von mehr als 900 Watt auch bis zum 30. September in Kraft, bestätigte die Quelle.

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