Versicherungsgesellschaften sind nicht mehr verpflichtet, Abschlepp- und mechanische Assistenzleistungen abzudecken.

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Die National Insurance Superintendency (SSN) gab an, dass Kunden diese zusätzlich einstellen können. Die Kosten werden nur im Falle eines Vorfalls aufgrund von Beschädigung, Feuer, Raub oder Diebstahl übernommen.

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Der Nationale Versicherungsaufsicht (SSN) wird den Abschleppdienst ändern, den Versicherungsunternehmen in der gesamten Argentinischen Republik anbieten. Auf diese Weise wird die Versicherung Sie sind nicht länger verpflichtet, den Abschlepp- und mechanischen Assistenzdienst für Benutzer in ihre Policen aufzunehmen.

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Ab sofort werden die Transportkosten vom Versicherer übernommen. nur im Falle eines Unfalls durch Beschädigung, Feuer, Raub oder Diebstahl. Auf diese Weise erlischt die bisher geltende Deckung für „Transfer, Abschleppen, Hilfeleistung und/oder Aufenthalt des versicherten Fahrzeugs, die durch mechanische, batteriebetriebene, startende, elektrische, Reifenpannen, Schnitte und/oder Schäden oder Probleme verursacht wurden“. . Explosionen von Kammern oder Abdeckungen, Treibstoffmangel und/oder alles andere, was nicht mit einem Unfall, Feuer, Raub und/oder Diebstahl zusammenhängt“, heißt es im offiziellen Text.

Die SSN-Maßnahme für Versicherungsunternehmen

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Versicherungsgesellschaften sind nicht länger verpflichtet, Abschlepp- und mechanische Assistenzleistungen zu übernehmen.

SSN-Resolution 217.2024 das die Verordnung über die Versicherungstätigkeit ändert, hat einen Zeitraum von bis zu festgelegt 90 Tage um diese Änderung umzusetzen, sondern auch, wenn diese Zeit verstrichen ist, die Änderung gilt für jeden Nutzer am Ende des aktuellen Versicherungsvertragesalso zum Zeitpunkt der Erneuerung der Policen.

Die Änderung, die das SSN auf die von der angebotenen Abschleppdienste vornahm Kfz-Versicherungsgesellschaften hat zum Zweck „den Versicherten und Versicherbaren schützen, dieser Weg, irgendeine Regelung „Das stellt die Erfüllung dieser Mission in Frage und erfordert eine Überprüfung der Kriterien.“

„Dieser Organisation wurden mehrere Notizen der den Markt vertretenden Verbände vorgelegt, in denen eine Reihe von Überlegungen zu diesem Thema formuliert wurden Unannehmlichkeiten, die der mechanische Assistenz- und Abschleppdienst für den gesamten Markt mit sich bringt. Dass die hohen Kosten, die durch die Bereitstellung des Abschleppen und mechanische Hilfe in anderen Situationen als einem Unfall, es verändert die Fähigkeit, auf die Hauptfunktion des Versicherungsvertrags zu reagieren“, stellten sie fest.

Aus dem SSN behaupten sie, dass auf diese Weise „einerseits die Möglichkeit besteht, a Weiterentwicklung des Angebots und andererseits für den Bürger, Wählen Sie Preis und Service nach Ihren Wünschen und Kriterien”.

Die Dienstleistungen, die Versicherungsunternehmen nicht mehr anbieten werden

Ab Juli ist die Überführung, das Abschleppen, die Betreuung und/oder der Aufenthalt des Fahrzeugs im Versicherungsverträge In folgenden Fällen werden sie nicht mehr berücksichtigt:

  • Mechanik, Batterie, Anlassen, Elektrik, Fehlfunktionen oder Probleme
  • Einstiche,
  • Schnitte und/oder Brüche der Kammern oder Abdeckungen,
  • Kraftstoffmangel

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