In einem kürzlichen Schritt der pakistanischen Regierung wurden erhebliche Änderungen an den Passgebühren vorgenommen, insbesondere in der Kategorie „Dringend“, um die Bearbeitung von Pässen für pakistanische Staatsbürger zu beschleunigen. Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen der Regierung, die Passdienste zu rationalisieren und die Effizienz zu steigern.
Mit Wirkung vom Mai 2024 wurden die Gebühren für Reisepässe der dringenden Kategorie wie folgt geändert:
- Standard-36-seitiger Reisepass für 5 Jahre: Die Dringlichkeitsgebühr wurde von 5.000 Rupien auf 7.500 Rupien erhöht.
- 10-Jahres-Reisepass mit 36 Seiten: Die Dringlichkeitsgebühr beträgt jetzt 11.200 Rupien.
Darüber hinaus beträgt die Dringlichkeitsgebühr für diejenigen, die sich für größere Reisepässe entscheiden, beispielsweise einen 72-seitigen Reisepass für 5 Jahre, 13.500 Rupien, während für einen 100-seitigen Reisepass für 10 Jahre eine Dringlichkeitsgebühr von 20.200 Rupien anfällt.
Passgebühren Neueste Aktualisierung
Reisepass Typ | Seiten | Gültigkeit | Vorherige Gebühr | Neue Gebühr |
---|---|---|---|---|
Standard-Reisepass | 36 | 5 Jahre | 5.000 Rs | 7.500 Rs |
Standard-Reisepass | 36 | 10 Jahre | – | 11.200 Rs |
Großer Reisepass | 72 | 5 Jahre | – | 13.500 Rs |
Großer Reisepass | 100 | 10 Jahre | – | 20.200 Rs |
Die Generaldirektion Einwanderung und Reisepässe hat den Antragstellern zugesichert, dass Reisepässe der dringenden Kategorie innerhalb von fünf Arbeitstagen bearbeitet werden, wie auf ihrer offiziellen Website angegeben. Jüngste Bekanntmachungen regionaler Ämter deuten jedoch auf eine Bearbeitungszeit von 15 Tagen hin, was bei Antragstellern Bedenken hervorruft, die längere Bearbeitungsdauern fordern, die in einigen Fällen mehr als 21 Tage betragen.
Diese Änderungen spiegeln das Engagement der Regierung wider, die Passdienste zu verbessern und pakistanischen Staatsbürgern, die ins Ausland reisen, schnellere Bearbeitungsmöglichkeiten zu bieten. Bleiben Sie über weitere Entwicklungen zu Passdiensten und Bearbeitungszeiten auf dem Laufenden.