Die Regierung macht die Erhöhungen bei Strom, Gas und Kraftstoffen erneut rückgängig

Die Regierung macht die Erhöhungen bei Strom, Gas und Kraftstoffen erneut rückgängig
Die Regierung macht die Erhöhungen bei Strom, Gas und Kraftstoffen erneut rückgängig
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La Plata, 28. Juni (Von InfoGEI).-Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen zusätzlichen Druck auf die Lebenshaltungskosten zu vermeiden und so Haushalte zu entlasten, die einen erheblichen Kaufkraftverlust erlitten haben. Diese Entscheidung berücksichtigt auch den höheren Energieverbrauch im Winter.

Die Maßnahme wird im Prinzip nur auf die Juli-Tarife angewendet, mit dem Ziel, nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen, dass, wie InfoGEI vor einer Woche berichtete, die Gesamtkosten des Korbs öffentlicher Dienstleistungen seit Dezember 2023 um 365 gestiegen sind %.

Zu Beginn dieses Monats hat die Regierung die Höchstgrenzen für den subventionierten Verbrauch und die Boni auf die Großhandelspreise für Strom und Gas für Nutzer mit niedrigem (N2) und mittlerem (N3) Einkommen gemäß der im Dekret Nr. 465/24. Diese Maßnahme leitet den Übergang von einem allgemeinen Subventionssystem zu einem fokussierten System ein, bei dem die Nutzer die tatsächlichen Kosten für Energie und Gas sowie staatliche Unterstützung auf der Grundlage ihrer Zahlungsfähigkeit kennen.

Geht man von einer durchschnittlichen Rechnung mit einem Verbrauch von 250 kW aus, beliefen sich die jetzt aufgeschobenen Erhöhungen auf:

N1 (hohes Einkommen): Von 24.710 $ auf 30.355 $ (Steigerung um 23 %) und deckt 1,5 Millionen Haushalte ab.

N2 (geringes Einkommen): Von 6.295 $ auf 12.545 $ (Anstieg um 99 %), bestehend aus 1,9 Millionen Nutzern.

N3 (Durchschnittseinkommen): Von 6.585 $ auf 16.850 $ (Steigerung um 156 %), Abdeckung von 1 Million Kunden.

Auch beim Gas wird es im Juli keine Erhöhungen des Verbrauchs geben, so dass die Verbraucher dasselbe bezahlen wie im Juni, solange sie den gleichen Verbrauch beibehalten. Bisher wurde ein Anstieg von 9,2 % für das N1-Segment, 33 % für N2 und 10 % für N3 festgestellt. (InfoGEI)Ac

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