OFFIZIELLES BULLETIN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK – ÜBERSICHT DER VERSICHERUNG DER NATION

OFFIZIELLES BULLETIN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK – ÜBERSICHT DER VERSICHERUNG DER NATION
OFFIZIELLES BULLETIN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK – ÜBERSICHT DER VERSICHERUNG DER NATION
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Stadt Buenos Aires, 25.06.2024

NACHDEM ich Aktenzeichen EX-2024-23401014-APN-SICYT#JGM, Gesetz Nr. 27.701, Dekret Nr. 2098 vom 3. Dezember 2008, seine Änderungen und Ergänzungen, 355 vom 22. Mai 2017 und seine Änderung, 88 vom 26. Dezember 2023, Verwaltungsbeschluss Nr. 616 vom 10. August 2017 und seine Änderungen und der Beschluss der NATIONAL INSURANCE SUPERINTENDENCY Nr. 40.715 vom 17. August 2017 und seine Änderungen und

ANGESICHTS:

Dass durch das Dekret Nr. 88/23 festgelegt wurde, dass ab dem 1. Januar 2024 die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 27.701 über den Gesamthaushalt der Nationalverwaltung maßgebend sind, gemäß den Bestimmungen von Artikel 27 des Gesetzes Finanzverwaltungs- und Kontrollsysteme des nationalen öffentlichen Sektors Nr. 24.156 und seine Änderungen.

Dass durch das Dekret Nr. 355/17 festgelegt wurde, dass alle vorübergehenden Ernennungen von Personal in unbefristeten und außerplanmäßigen Positionen mit einem Rang und einer Hierarchie niedriger als der des Unterstaatssekretärs, vakant und aus dem Haushalt finanziert, gemäß den Organisationsstrukturen durchgeführt werden durch den Leiter des Ministerkabinetts im Bereich der zentralen und dezentralisierten nationalen öffentlichen Verwaltung auf Vorschlag der betreffenden Gerichtsbarkeit oder Körperschaft.

Durch den Verwaltungsbeschluss Nr. 616/17 wurde die erste Organisationsstruktur auf operativer Ebene der NATIONAL INSURANCE SUPERINTENDENCY genehmigt, einer dezentralen Einrichtung, die im Rahmen des ehemaligen SEKRETARIATS FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN des damaligen FINANZMINISTERIUMS agiert.

Durch Beschluss Nr. 40.715/17 der NATIONAL INSURANCE SUPERINTENDENCY wurde die Organisationsstruktur der zweiten operativen Ebene der oben genannten Organisation genehmigt.

Dass es notwendig ist, mit der vorübergehenden Besetzung der vakanten und finanzierten Position des stellvertretenden Managers für Investitionsanalyse und -bewertung des EVALUATION MANAGEMENT der NATIONAL INSURANCE SUPERINTENDENCY fortzufahren, einer dezentralen Einrichtung, die im Wirkungsbereich des WIRTSCHAFTSMINISTERIUMs tätig ist.

Dass die befristete Besetzung der vorgenannten Stelle keine Zuweisung einer außerordentlichen Ressource darstellt.

Dass der zuständige Rechtsdienst der NATIONAL INSURANCE SUPERINTENDENCY, einer dezentralen Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des WIRTSCHAFTSMINISTERIUMS, die Intervention im Rahmen seiner Zuständigkeit vorgenommen hat.

Dass diese Maßnahme in Ausübung der durch Artikel 100 Absatz 3 der NATIONALEN VERFASSUNG und Artikel 2 des Dekrets Nr. 355 vom 22. Mai 2017 übertragenen Befugnisse erlassen wird.

Daher,

DER CHEF DES MINISTERKABINETTS

ENTSCHEIDEN:

ARTIKEL 1.- Benennen Sie ab dem 14. Februar 2024 und für einen Zeitraum von EINHUNDERTACHTZIG (180) Werktagen ab dem Datum dieser Maßnahme vorübergehend Herrn Rodrigo ALONSO (DNI-Nr. 24.083.862) in der Position Stellvertretender Manager für Analyse und Bewertung von Investitionen des EVALUATIONSMANAGEMENTS der NATIONAL INSURANCE SUPERINTENDENCE, einer dezentralen Einrichtung im Zuständigkeitsbereich des WIRTSCHAFTSMINISTERIUMS, Stufe B – Besoldungsgruppe 0 des Branchentarifvertrags für Personal der NATIONALEN ÖFFENTLICHEN BESCHÄFTIGUNG SYSTEM (SINEP), genehmigt durch Dekret Nr. 2098/08.

Die entsprechende Zahlung des Zuschlags für die Führungsfunktion Stufe III des oben genannten Branchentarifvertrags wird genehmigt und die vorliegende Übergangsbestimmung erfolgt als Ausnahme von den Bestimmungen des Artikels 14 des genannten Tarifvertrags.

ARTIKEL 2.- Die in Artikel 1 dieser Verwaltungsentscheidung genannte Stelle muss in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen und Auswahlsystemen besetzt werden, die jeweils in Titel II, Kapitel III, IV und VIII sowie IV des Tarifvertrags von festgelegt sind Sektorarbeit des Personals des NATIONALEN ÖFFENTLICHEN BESCHÄFTIGUNGSSYSTEMS (SINEP), genehmigt durch das Dekret Nr. 2098/08, innerhalb der Frist von EINHUNDERTACHTZIG (180) Werktagen, gerechnet ab dem Datum dieser Maßnahme.

ARTIKEL 3.- Die Kosten, die für die Befolgung dieser Verwaltungsentscheidung erforderlich sind, werden von den spezifischen Posten der Gerichtsbarkeit 50 – WIRTSCHAFTSMINISTERIUM, Entität 603 – VERSICHERUNGSÜBERWACHUNG DER NATION abgedeckt.

ARTIKEL 4.- Weitergabe, Veröffentlichung, Übergabe an die NATIONALE DIREKTION DER OFFIZIELLEN REGISTRIERUNG und Archivierung.

Guillermo Francos – Luis Andrés Caputo

Und. 26.06.2024 Nr. 40676/24 v. 26.06.2024

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