Das IPJ hob Vorschriften auf, die eine Anpassung der Statuten von SA und SAS – Handel und Justiz vorsahen

Das IPJ hob Vorschriften auf, die eine Anpassung der Statuten von SA und SAS – Handel und Justiz vorsahen
Das IPJ hob Vorschriften auf, die eine Anpassung der Statuten von SA und SAS – Handel und Justiz vorsahen
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Die Maßnahme wird unter Berücksichtigung des nationalen Dekrets Nr. 302/24 getroffen, mit dem die nationale Regierung das nationale Dekret Nr. 690/20 aufhob. In diesem Zusammenhang hat das IPJ die Allgemeinbeschlüsse Nr. 107 „T“/22 und 102 „T“722 aufgehoben

Generaldirektion für die Inspektion juristischer Personen

Allgemeiner Beschluss Nr. 27 – Buchstabe: „T“

Córdoba, 22. April 2024.

GESEHEN: Nationales Dekret 302/2024, Allgemeines Gesellschaftsgesetz Nr. 19.550, Allgemeine Resolution Nr. 102 „T“/2022, Allgemeine Resolution Nr. 107 „T“/2022 und das Organgesetz der Generaldirektion für die Inspektion juristischer Personen Nr . 8652.

ANGESICHTS:

Das Generaldirektorat für die Inspektion juristischer Personen hat die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit, Registrierung und Überwachung von Unternehmen zu kontrollieren, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen und das öffentliche Interesse zu schützen, eine Befugnis, die durch das Organgesetz Nr. 8.652 und dessen Ergänzung gewährt wird .

Dass kürzlich neue Vorschriften erlassen wurden, die sich auf die Regulierung verschiedener kommerzieller Aktivitäten auswirken und Auswirkungen auf den Unternehmenszweck von Aktiengesellschaften und den Umfang der in Art. 1 enthaltenen Annahmen haben. 299 des Gesetzes 19.550.

Durch das nationale Dekret Nr. 690/2020 vom 21. August 2020 wurde festgelegt, dass Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)-Dienste und der Zugang zu Telekommunikationsnetzen für und zwischen Lizenznehmern und Lizenznehmern von IKT-Diensten sowie das Mobiltelefon bereitgestellt werden Dienstleistung, erweisen sich im Wettbewerb als wesentliche und strategische öffentliche Dienstleistungen.

Diese Bestimmung implizierte, dass die besagten Aktivitäten durch Art. 299 inkl. 5 des Allgemeinen Gesellschaftsgesetzes und dass diese Unternehmen daher einer ständigen staatlichen Kontrolle unterliegen würden. Ebenso wurde damit impliziert, dass diese Tätigkeiten den Beschränkungen der Kunst unterliegen. 39 des Gesetzes Nr. 27.349. In diesem Rahmen bestand ein gesetzlicher Anpassungsbedarf für diejenigen Aktiengesellschaften, deren Unternehmenszweck die Bereitstellung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und den Zugang zu Telekommunikationsnetzen für und zwischen Lizenznehmern von IKT-Diensten umfasste seiner Formulare sowie der Mobilfunkdienst. Gleichzeitig waren Anpassungen bzw. Umgestaltungen für diejenigen Vereinfachten Aktiengesellschaften erforderlich, die die oben beschriebenen Aktivitäten in ihren Unternehmensgegenstand aufgenommen haben.

Folglich hat diese Generaldirektion durch den Generalbeschluss Nr. 107 „T“/22 vom 17. Oktober 2022 eine Mitteilung an die Aktiengesellschaften mit Sitz in der Provinz Córdoba herausgegeben, deren Unternehmenszweck die in beschriebene Tätigkeit umfasst Nationales Dekret 690/2020, damit sie ihre Satzung gemäß den geltenden Vorschriften anpassen, entweder durch Änderung ihres Unternehmenszwecks oder durch Anpassung an die auferlegte Regelung. Ebenso wurde festgelegt, dass jegliche nach Inkrafttreten dieses Beschlusses erfolgende Stellungnahme bis zum Nachweis der entsprechenden gesetzlichen Anpassung abgelehnt wird.

Im gleichen Sinne hat diese Generaldirektion durch den Generalbeschluss Nr. 102 „T“/22 vom 26. September 2022 eine Mitteilung an die vereinfachten Aktiengesellschaften mit Sitz in der Provinz Córdoba herausgegeben, deren Unternehmenszweck diese Tätigkeit umfasst wie im Nationaldekret 690/2020 beschrieben, so dass sie ihre Satzung gemäß den geltenden Vorschriften anpassen, entweder durch Änderung ihres Unternehmenszwecks oder durch die entsprechende Umwandlung.

Dass die nationale Regierung kürzlich durch das nationale Dekret Nr. 302/2024 vom 9. April 2024 das nationale Dekret Nr. 690/2020 aufgehoben hat.

Dass in diesem Zusammenhang eine regulatorische Anpassung der Bestimmungen dieser Generaldirektion erforderlich ist und der Allgemeine Beschluss Nr. 107 „T“/22 und der Allgemeine Beschluss Nr. 102 „T“722 aufgehoben werden müssen.

Dass diese Generaldirektion die Entscheidung des Rechtsbereichs in diesem Verfahren teilt. Aus diesem Grund und im Einklang mit den im Gesetz Nr. 8.652 vorgesehenen Inspektions- und Kontrollbefugnissen.

DIE GENERALDIREKTION FÜR DIE INSPEKTION JURISTISCHER PERSONEN

BEHÖRT:

Artikel 1: Der Allgemeine Beschluss Nr. 107 „T“/2022 vom 17. Oktober 2022 und der Allgemeine Beschluss Nr. 102 „T“/22 vom 26. September 2022 werden hiermit aufgehoben.

2°: PROTOKOLLIEREN, im Amtsblatt veröffentlichen und umgehend archivieren.

UNTERZEICHNET: SANZ VERÓNICA GABRIELA, GENERALDIREKTORIN FÜR DIE INSPEKTION JURISTISCHER PERSONEN. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE VERWALTUNG.

N. von R. – Veröffentlicht im Amtsblatt der Provinz Córdoba Nr. 86 vom 29. April 2024.

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