Öffentliche Beschäftigung: 3.000 Arbeitnehmer können in La Rioja in den Ruhestand gehen

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Öffentliche Beschäftigung: 3.000 Arbeitnehmer können in La Rioja in den Ruhestand gehen

Der Unterstaatssekretär für Humankapital, Caros Medina, erklärte, dass es in einigen Fällen zu Verzögerungen bei der Einleitung des Ruhestandsverfahrens durch das Personal kommt: „Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Gesetz selbst.“ Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen der Beamte seine Verwaltungslaufbahn beendet, wenn er die gesetzlich festgelegten Dienstjahre und das gesetzlich festgelegte Alter erreicht und in den Ruhestand gehen kann.“

In diesem Sinne wies er darauf hin, dass es in der zentralen öffentlichen Verwaltung und den Gemeinden im Landesinneren von La Rioja rund 3.000 Menschen gibt, die in den Ruhestand gehen können und bereits immer älter werden. „Es handelt sich nicht um eine Hexenjagd oder eine Verfolgung, sondern um die Formgebung der Einhaltung von etwas Bestehendem, nämlich dem Gesetz, das die Voraussetzungen für den Ruhestand festlegt.“

Bezüglich der Quincenita stellte er klar, dass diese noch 6 Jahre lang bestehen bleibt: “UndDiese Regierungsverwaltung hat von Anfang an erklärt, dass allen Menschen, die in Rente gehen, der Wert der versicherten Quincenita zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung in ihre Rente eingerechnet wird, genau heute sind es 50.000 Pesos und es wurde angekündigt, dass es ab Juni 70.000 sind Pesos. Seit sechs Jahren stellt die Regierung diese zusätzliche Unterstützung für den Wert der von ANSES gewährten Rente bereit.“

In diesem Sinne müssen sich die Vertreter innerhalb der oben genannten Frist beim Unterstaatssekretär für Humankapitalmanagement, der dem Sekretariat für öffentliche Finanzen des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Finanzen untersteht, bei der Rentenversicherungsagentur über den Beginn des entsprechenden Verfahrens akkreditieren, da dies von wesentlicher Bedeutung ist Voraussetzung ist, dass Sie der ANSES die von dieser Organisation ausgestellte Bescheinigung über Dienstleistungen und Vergütungen vorlegen.

Sie berichteten außerdem, dass Sie sich für spezifische Beratung und Erleichterung bei der Verwaltung der erforderlichen Verwaltungsverfahren von 8:00 bis 13:00 Uhr und von 16:00 bis 17:00 Uhr an den Unterstaatssekretär für Rentenverwaltung im Provinzverwaltungszentrum wenden können bis 20:00 Uhr

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, rufen Sie Montag bis Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr unter 4453190 an.

Mit Informationen von Radio La Red

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