Das Finanzsekretariat von Boyacá fordert die Geschäftswelt auf, die Registrierungssteuer in den Regierungsbüros zu zahlen

Das Finanzsekretariat von Boyacá fordert die Geschäftswelt auf, die Registrierungssteuer in den Regierungsbüros zu zahlen
Das Finanzsekretariat von Boyacá fordert die Geschäftswelt auf, die Registrierungssteuer in den Regierungsbüros zu zahlen
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Der Sektor legt die Anforderungen und Kanäle für die Steuerabrechnung offen, die an die Handelskammern weitergeleitet werden.

Tunja 13. Juni 2024. (UACP). Das Finanzsekretariat von Boyacá erinnert die Geschäftswelt und Einzelpersonen daran, dass diejenigen, die ihr Unternehmen registrieren oder ändern möchten, sich bei den Handelskammern des Departements registrieren lassen müssen.

Durch dieses Verfahren wird die Registrierungssteuer erhoben, die für die Registrierung von Handlungen, Beschlüssen, Verträgen oder urkundlichen Rechtsgeschäften gilt, an denen Einzelpersonen beteiligt oder Begünstigte sind.

Julián Piña, Direktor für Erhebung und Aufsicht des Finanzministeriums, erwähnte die Ausnahmen, die diese Art von Steuer nicht generieren.

„Unsere Absicht ist es, die Menschen zu ermutigen und sie über die Zulassungssteuer, das auslösende Ereignis und den Zeitpunkt seiner Ursache aufzuklären. Es gibt einige Ausnahmen von diesen Dokumenten, wie z. B. die Gewerberegistrierung oder deren Erneuerung, die Registrierung im Nationalen Register der Antragsteller, die Registrierung und Erneuerung des Nationalen Tourismusregisters sowie Handels- und Buchhaltungsbücher“, erklärte der Beamte.

Yeny Pérez, Koordinatorin für Steuern und Registrierung des Finanzministeriums, berichtet unterdessen über die Anforderungen und Servicekanäle zur Begleichung dieser Steuer.

„Das registrierungspflichtige Dokument (Protokoll oder Urkunde) ist zusammen mit der Identifizierung der daran beteiligten Personen einzureichen. Wenn Sie das Unternehmen bisher gründen möchten, müssen Sie nur die Staatsbürgerkarte vorlegen. Für den Fall, dass das Unternehmen bereits gegründet wurde, ist es notwendig, eine Bescheinigung über die Existenz und die rechtliche Vertretung des Unternehmens vorzulegen“, sagte Pérez.

Dieses Verfahren kann am Fenster der Regierung von Boyacá durchgeführt werden, um den Prozess für Unternehmen zu erleichtern, die sich bei der Handelskammer von Tunja registrieren oder eine Änderung vornehmen möchten, oder per E-Mail an [email protected] co, um sich bei der anderen Handelskammer zu registrieren Handelskammern mit Zuständigkeit für das Departement unter Beifügung der oben genannten Dokumente.

Das Finanzministerium betont, dass die Durchführung dieser Verfahren für die Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Formalität geschäftlicher Handlungen unerlässlich ist.

(Ende / Labibi Vargas Younes – Kommunikator / Finanzministerium).
Verwaltungseinheit für Kommunikation und Protokoll.
Gouvernement Boyacá.

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