Der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von Santa Fe sprach vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von Santa Fe sprach vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von Santa Fe sprach vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte
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Der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von Santa Fe sprach vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte

Der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von Santa Fe legte seine Stellungnahme vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Brasilia vor.

Diese Beobachtungen wurden vor dem Antrag der Republik Kolumbien und der Republik Chile auf ein Gutachten zum Thema „Klimanotstand und Menschenrechte“ vorgelegt.

Ziel dieses Gutachtens ist es, den Umfang staatlicher Verpflichtungen in ihrer individuellen und kollektiven Dimension zur Reaktion auf den Klimanotstand im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen zu klären, wobei insbesondere die differenzierten Auswirkungen des Klimanotstands berücksichtigt werden. über Menschen aus verschiedenen Regionen und Bevölkerungsgruppen, die Natur und das menschliche Überleben auf dem Planeten.

Nachdem die Beobachtungen zugelassen worden waren, berief der Interamerikanische GERICHTSHOF eine Reihe öffentlicher Anhörungen ein, in denen der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs von Santa Fe unter der Leitung von Dr. Jorge A. Barraguirre sowie verschiedene Institutionen und Organisationen mündlich teilnahmen brachten ihre Argumente vor und waren Gegenstand von Fragen durch die Richter des Interamerikanischen Gerichtshofs.

Der vollständige Beitrag des Generalstaatsanwalts Dr. Jorge A. Barraguirre ist auf dem YouTube-Kanal des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte verfügbar unter:

IDH-GERICHT – Bitte um Gutachten. Dr. Jorge A. Barraguirre (Generalstaatsanwalt – CSJSF).


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