Wenn Sie Kuba verlassen und Eigentum hinterlassen: Was legt der neue Vorschlag zum Einwanderungsgesetz fest?

Wenn Sie Kuba verlassen und Eigentum hinterlassen: Was legt der neue Vorschlag zum Einwanderungsgesetz fest?
Wenn Sie Kuba verlassen und Eigentum hinterlassen: Was legt der neue Vorschlag zum Einwanderungsgesetz fest?
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Text: Editorial Cuba Noticias 360

Foto: RL Hevia

Angesichts der vielfältigen Bedenken der Bevölkerung, insbesondere der im Ausland lebenden Kubaner, erläuterten die kubanischen Behörden nach Bekanntwerden des neuen Entwurfs des Gesetzes über Migration und Einwanderung in Kuba einige Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und den Rechten der Bürger, den Eigentumsrechten sowie der Beseitigung des Einwanderungsstatus.

Konkret erklärte Oberstleutnant Roilán Hernández Concepción, Leiter der Rechtsberatungsabteilung des Innenministeriums, dass die mit dem Aufenthalt in Kuba verbundenen Rechte in der Verfassung verankert seien, zu der die kubanischen Bürger gemäß Artikel 52 die Freiheit hätten Sie können das Staatsgebiet nach eigenem Ermessen betreten, dort bleiben und verlassen.

In diesem Sinne erklärte er, dass der neue Gesetzentwurf keinen direkten Bezug zur Ausübung dieser Rechte habe … „Aus der Sicht der Einwanderung hat er keine Anwendung, die die Ausübung dieser verfassungsmäßigen Rechte beeinträchtigen könnte.“

Ebenso stellte er klar, dass die Vorschriften die Eigentumsrechte der im Ausland lebenden Kubaner nicht beeinträchtigen und dass die 2012 eingeführten Änderungen, die es den Kubanern bereits ermöglichten, über ihr Vermögen zu entscheiden, weiterhin in Kraft bleiben.

Er präzisierte: „Die Einwanderungsverordnung hat keine Auswirkungen auf im Ausland lebende Kubaner.“ „Seit 2012 wurde die Prognose eingeführt, dass die Kubaner über ihr Vermögen entscheiden würden.“

Ein wichtiger Punkt ist zweifellos die Abschaffung des Einwanderungsstatus, da diejenigen, die diesen Status bereits haben, ihren Status auf Antrag in einen im Ausland ansässigen Status ändern können:

„Die Auswanderungsbedingung soll nicht vollständig aufgehoben werden. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, wird eine Erhöhung dieses Einwanderungsstatus nicht mehr möglich sein. Personen, die bisher diesen Einwanderungsstatus hatten, werden ihn weiterhin haben, es sei denn, sie machen von ihrem Änderungsrecht Gebrauch und beantragen die Änderung von einem ausgewanderten zu einem im Ausland wohnhaften Status“, betonte der Beamte.

Die Norm spricht auch von „effektiver Staatsbürgerschaft“, erklärt in Übereinstimmung mit Artikel 36 der Verfassung, der festlegt, dass Kubaner ihre Staatsbürgerschaft nicht durch den Erwerb einer anderen verlieren, sondern als kubanische Staatsbürger handeln müssen, solange sie sich im Hoheitsgebiet aufhalten , mit dem kubanischen Pass.

Bezüglich der Aufenthaltsbeschränkung von 24 Monaten für Kubaner im Ausland erklärte der Führer: „Ab der vorgeschlagenen neuen Regelung des tatsächlichen Aufenthalts sind die 24 Monate nicht mehr gültig, sie werden durch dieses neue Gesetz aufgehoben und ab diesem Zeitpunkt.“ maßgebend ist dann die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts, bereits umgewandelt in eine Rechtsnorm.“

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