FGESLP erhält Verbindung zum Prozess gegen EDWIN „N“, der wegen Vergewaltigung angeklagt wird – Büro des Generalstaatsanwalts

FGESLP erhält Verbindung zum Prozess gegen EDWIN „N“, der wegen Vergewaltigung angeklagt wird – Büro des Generalstaatsanwalts
FGESLP erhält Verbindung zum Prozess gegen EDWIN „N“, der wegen Vergewaltigung angeklagt wird – Büro des Generalstaatsanwalts
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  • Für die ergänzende Untersuchung setzte die Justizbehörde eine Frist von drei Monaten fest.

Die Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates San Luis Potosí (FGESLP) erwirkte eine Anordnung zur Verbindung mit einem Verfahren gegen Edwin „N“, dem das Verbrechen der Vergewaltigung in der Hauptstadt Potosí vorgeworfen wird.

Den Ermittlungsakten zufolge hatte der Angeklagte sexuelle Handlungen zum Nachteil eines Minderjährigen begangen, dessen Identität verschwiegen wurde.

Aus diesem Grund erließ die Ermittlungspolizei (PDI) einen Haftbefehl gegen die Person, der der zuständigen Behörde vorgelegt werden sollte.

Nach der Erhebung der Testdaten durch die der Spezialstaatsanwaltschaft für Frauen-, Familien- und Sexualstraftaten zugewiesenen Beamten teilte ein Kontrollrichter der Person während der ersten Anhörung mit, dass die für die Bearbeitung seiner Verbindung erforderlichen Informationen vorliegen.

Ebenso setzte die Justizbehörde eine Frist von drei Monaten für den Abschluss der ergänzenden Ermittlungen fest und erließ die in Artikel 155 Abschnitte I, V, VII und VIII der Landesstrafprozessordnung vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen.

In der Zwischenzeit können die Strafverfolgungsbehörden und die Verteidigung weiterhin Beweise für die Ermittlungen liefern, um die rechtliche Situation von Edwin „N“ zu klären.

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