Was passiert mit dem Beitrag eines Arbeitnehmers, der mehr als einen Vertrag hat?

Was passiert mit dem Beitrag eines Arbeitnehmers, der mehr als einen Vertrag hat?
Was passiert mit dem Beitrag eines Arbeitnehmers, der mehr als einen Vertrag hat?
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Mit der Rentenreform müssen alle abhängigen und unabhängigen Arbeitnehmer der Beitragssäule beitreten, um Beiträge zu ihrer Rente zu leisten. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen sich die Bedingungen dieses Prozesses ändern, beispielsweise bei Arbeitnehmern, die gleichzeitig mehr als einen Vertrag haben. EL TIEMPO sagt Ihnen, wie sich der Beitrag für diese Arbeitnehmergruppe auswirken wird.

Für abhängige Arbeitnehmer „werden die entsprechenden Beiträge im Verhältnis zum jeweiligen Lohn oder Einkommen gezahlt und diese Gehälter oder Einkünfte werden bis zur maximalen Beitragsgrenze kumuliert“, heißt es im Gesetz.

Das heißt, wenn Sie Teil dieser Gruppe sindmuss in jedem Vertrag über 16 Prozent des Grundeinkommens beisteuern. Davon werden 75 Prozent vom Arbeitgeber und die restlichen 25 Prozent vom Arbeitnehmer bezahlt.

„Wenn ein Arbeitnehmer gleichzeitig mehr als einen Arbeitsvertrag hat, muss jeder Arbeitgeber die Beiträge entsprechend der Beitragssäule selbstständig leisten“, heißt es im Gesetz weiter.

Das Dekret 1083 von 2015 regelt die Beschäftigung und Funktionen des öffentlichen Sektors.

Foto:Jaime Moreno

Gleiches gilt für Selbständige, die zwar weiterhin mehrere Arbeitsverträge übernehmen dürfen, aber für jedes dieser Vertragsverhältnisse einen Beitrag leisten müssen. Der Unterschied besteht darin, dass bei diesen die Beitragsgrundlage 40 Prozent ihres Gehalts beträgt.. Das heißt, der Beitragszahler muss 16 Prozent dieser Beitragsbasis beisteuern.

Was ist, wenn Sie weniger als einen Monat arbeiten oder weniger als den Mindestlohn erhalten?

In diesen Fällen wird der wöchentliche Mindestbeitrag festgelegt, der einem Viertel des aktuellen gesetzlichen monatlichen Mindestlohns entspricht. Auf diese Weise müssen Sie abhängig von den im Monat geleisteten Arbeitstagen unterschiedliche Angebote machen:

Zwischen 1 und 7 Tagen muss ein wöchentliches Mindestangebot gemacht werden.

Zwischen 8 und 14 Tagen müssen mindestens zwei wöchentliche Beiträge geleistet werden.

Zwischen 15 und 21 Tagen müssen mindestens drei wöchentliche Beiträge geleistet werden.

Bei mehr als 21 Tagen sind vier Wochenbeiträge zu entrichten (entspricht einem Mindestlohn).

JUAN ANDRÉS BELTRAN TÉLLEZ – WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMEN EDITORIAL

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