Neuer Mechanismus zur direkten Steuerübertragung für Fahrzeugimporte – ARAB TIMES – KUWAIT NEWS

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Die Allgemeine Zollverwaltung

KUWAIT-STADT, 20. April: Der Generaldirektor der Allgemeinen Zollverwaltung, Abdullah Al-Sharhan, hat die Zollanweisungen Nr. 21 von 2024 herausgegeben, was eine bedeutende Entwicklung in den Zollverfahren des GCC markiert. Diese Anweisungen, die im Einklang mit den Empfehlungen der Zollunionsbehörde des Golf-Kooperationsrates formuliert wurden, befassen sich mit dem Problem der wiederholten Zollzahlungen für Fahrzeuge, die zwischen GCC-Ländern befördert werden.

Mit Wirkung vom 23. April 2024 führen die neuen Anweisungen einen direkten Steuerübertragungsmechanismus ein, der darauf abzielt, die Zollabfertigungsprozesse sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen zu rationalisieren. Nach der Richtlinie können Fahrzeuge innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Jahren ab dem Datum der erstmaligen Erhebung der Zölle in der ersten Zollanmeldung verzollt werden.

Das Hauptziel dieser Richtlinie besteht darin, doppelte Zollsteuerzahlungen innerhalb der GCC-Länder zu verhindern und so einen reibungsloseren grenzüberschreitenden Verkehr von Fahrzeugen zu ermöglichen. Wichtig ist, dass diese Maßnahme den GCC-Bürgern die Notwendigkeit erspart, örtliche Agenten zu beauftragen oder sich darauf zu verlassen, dass der erste Importeur die Mitteilung über Zölle erhält.

Die Erteilung der Zollanweisungen Nr. 21 spiegelt die laufenden Bemühungen wider, die Zusammenarbeit und Standardisierung innerhalb des Zollrahmens des GCC zu verbessern. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie wollen die Behörden eine größere Effizienz und Transparenz bei den Zollverfahren fördern, was letztendlich Einzelpersonen und Unternehmen zugute kommt, die im grenzüberschreitenden Handel und Transport von Fahrzeugen tätig sind.

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