Der Protest gegen das Gesetz über ausländische Agenten endet in Tiflis

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Der Mitteilung zufolge beschlossen die Demonstranten, sich aufzulösen, nachdem die letzten Spezialeinheiten das an das Parlament angrenzende Gebiet verlassen hatten. Einige blieben jedoch vor dem Gebäude, bis die Barrikaden entfernt wurden.

Lediglich auf dem Rustaweli-Prospekt in der Nähe des Haupteingangs zum Parlament sind noch immer Polizeipatrouillen im Einsatz, während Mitarbeiter der städtischen Dienste bereits mit der Reinigung des Bereichs begonnen haben.

Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und politischen Parteien organisierten am Sonntagabend in Tiflis einen Protest gegen das Gesetz über ausländische Agenten. Mehrere tausend Demonstranten versammelten sich auf dem Platz der Ersten Republik und marschierten in Richtung Parlament.

Anschließend kam es vor dem Parlament zu Zusammenstößen mit der Polizei, als die Demonstranten den Zutritt zu der für die Anhänger der regierenden Partei „Georgischer Traum – Demokratisches Georgien“ vorbereiteten Plattform forderten, die für diesen Montag eine Kundgebung geplant hat.

Das georgische Parlament stimmte am 17. April in einer Plenarsitzung in erster Lesung dem Gesetzesentwurf „Über die Transparenz ausländischer Einflussnahme“ zu, gegen den sich Präsidentin Salome Surabischwili, die Opposition und westliche Diplomaten aussprachen.

Diese Kräfte sind der Ansicht, dass das Gesetz ein Hindernis für die Integration der Republik in die Europäische Union darstellt.

Seit dem 15. April protestieren Oppositionelle und Bürgeraktivisten in Tiflis gegen den Gesetzentwurf.

Die regierende Partei „Georgischer Traum – Demokratisches Georgien“ gab Anfang April ihre Entscheidung bekannt, den Gesetzentwurf „Über die Transparenz ausländischer Einflussnahme“ erneut zur Prüfung im Parlament vorzulegen. Dies geschah ein Jahr, nachdem eine ähnliche Initiative massive Proteste auslöste und die Behörden dazu zwang, die Verabschiedung des Gesetzentwurfs aufzugeben.

Der Text des Gesetzentwurfs blieb derselbe wie im letzten Jahr, mit Ausnahme des Begriffs „Agent mit ausländischem Einfluss“, da stattdessen der Begriff „Organisation, die die Interessen einer ausländischen Macht vertritt“ verwendet wurde.

jf/gfa

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