Die AFIP hat die Zinssätze für verspätete Zahlungen geändert

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Von Cr. Gabriel Rotter (CHINNI, SELEME, BUGNER UND ASOC.)

In diesem Monat hat die Federal Public Revenue Administration (AFIP) eine 50-prozentige Senkung der Zinssätze für die verspätete Zahlung von Steuerschulden eingeführt. Der Tarif gilt auch für Juli, da er Teil einer automatischen zweimonatlichen Aktualisierung ist.

Dabei sank der Ausgleichszinssatz monatlich von 12,07 % auf 6,41 %Der Strafzins sank monatlich von 13,93 % auf 7,39 %.

Das zweimonatliche Aktualisierungsprogramm wurde vom Wirtschaftsministerium mit Beschluss 03/2024 eingeführt Passen Sie die Zinssätze an die wirtschaftlichen Bedingungen an und fördern Sie die pünktliche Zahlung von Verpflichtungen.

Der Beschluss verknüpft für die Berechnung der Steuersätze den monatlichen Überziehungssatz auf Girokonten der Banco de la Nación Argentina (BNA), der am 20. des Monats vor Beginn des Zweimonatszeitraums in Kraft ist. Am 20. Mai betrug der oben genannte BNA-Satz 4,931 %, der Ausgleichszins entspricht dem 1,3-fachen dieses Satzes und der Strafzins beträgt das 1,5-fache..

6,41 %
Es handelt sich um den Ausgleichszinssatz, der in den Monaten Juni und Juli gilt.

Hier entlang, Die nächste Tarifaktualisierung erfolgt für den Zweimonatszeitraum, der August und September umfasstund hängt vom am 20. Juli geltenden BNA-Satz ab.

Die Aktualisierung des Ausgleichszinssatzes wird Auswirkungen auf die haben Finanzierungsraten für Zahlungsfazilitätspläne die im aktuellen Zweimonatszeitraum konsolidiert werden.

Derzeit werden aktuelle Zahlungspläne durch RG 5.321 geregelt. Legt ein System dauerhafter Zahlungserleichterungen fest, geändert durch RG 5481/2024, mit Sätzen von 50 %, 60 % oder 100 % des aktuellen Ausgleichszinsesabhängig von der Art des Steuerzahlers, der den Plan konsolidiert.

7,39 %
In den Monaten Juni und Juli gilt der Strafzins.

Die aktuelle Gebührenordnung sieht wie folgt aus:
– Für Kleinst- und Kleinsteuerzahler 50 % des Ausgleichszinses; Das heißt, sie können derzeit Pläne mit einer Finanzierung von 3,20 % monatlich konsolidieren.
– Für mittlere Unternehmen – Abschnitt 1 und 2 – 60 % des Ausgleichszinses, derzeit 3,84 % monatlich.
– Für andere Steuerpflichtige, die kein KMU-Zertifikat haben, gilt der gleiche Satz wie für den Ausgleichszins, also 6,41 % monatlich.

In diesem Rahmen ist es ratsam, über ein organisiertes Budget zu verfügen, das nach Ablauf Ihrer Verpflichtungen Steuerzahler prüfen die Möglichkeit der Erstellung von Plänendie zwischen 1 und 8 Raten betragen kann, und profitieren Sie so von dieser Finanzierung.

Die nächste Tarifaktualisierung erfolgt für den Zweimonatszeitraum, der August und September umfasst.

Es muss berücksichtigt werden, dass Obwohl der Rückgang der AFIP-Zinssätze erheblich war, liegen sie im Allgemeinen über den von Banken angebotenen finanziellen Renditen. Dies geschah mit der Idee, Steuerzahler davon abzuhalten, ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen, um gleichzeitig eine höhere finanzielle Rendite zu erzielen.

Seinerseits Die Inkassobüros in Rio Negro und Neuquén haben die Ausgleichszinssätze nicht angepasst, die weiterhin bei 9 % monatlich liegen. Daher ist es wichtig, dass Steuerzahler vor dem Eingehen von Steuerschulden prüfen, welche Zinssätze sie im traditionellen Finanzsystem zur Tilgung ihrer Steuerschulden erhalten können.

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