Anmat hat extra natives Olivenöl verboten

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Der Nationale Arzneimittelbehörde, Lebensmittel- und Medizintechnik (Anmat) Verbot der Produktion, Fraktionierung und Vermarktung im ganzen Land ein extra natives Olivenöl. Es handelt sich um ein Produkt der Marke Chango, das in der Rioja-Stadt Chilecito hergestellt wird, und die Einschränkung ergibt sich aus der Tatsache, dass „es keine Gesundheitsdaten enthält und falsch gekennzeichnet ist“.

Die Maßnahme spiegelte sich in der wider Bestimmung 5224/2024 veröffentlicht diesen Mittwoch in der Offizielles Bulletin, wobei die vom Gesundheitsministerium abhängige Behörde klarstellte, dass die Entscheidung darauf abzielt, „die Gesundheit der Bürger schützen gegen den Konsum illegaler Produkte“.

„Wenn es um Lebensmittel geht, die nicht registriert sind, weshalb ihre Rückverfolgbarkeit, ihre Produktionsbedingungen, ihre Qualität mit angemessenen Kontrollniveaus unter den in den geltenden Vorschriften festgelegten Bedingungen und ihre Sicherheit nicht gewährleistet werden können, so die Abteilung des Rektorats für Lebensmittelvorschriften „Das INAL empfiehlt, die Produktion, Fraktionierung und Vermarktung der oben genannten Lebensmittel im gesamten Staatsgebiet zu verbieten“, heißt es im Text.

Die ANMAT verbot die Produktion und Vermarktung von „Chango“-Olivenöl

In diesem Sinne stellte Anmat fest, dass es sich um ein Produkt handelt, das „nicht zuverlässig und eindeutig als in einem bestimmten Betrieb hergestellt, verarbeitet und/oder aufgeteilt“ identifiziert werden kann „Es kann nirgendwo im Land hergestellt werden, weder im Hoheitsgebiet der Argentinischen Republik vermarktet noch verkauft.“ Der Beschluss bezieht sich auf „jede Aufmachung, Charge und jedes Verfallsdatum“ des betreffenden Öls, da die vorgelegten Daten einer Einrichtung entsprechen, die nicht für die Produktion dieses Öls zugelassen ist.

Vor diesem Hintergrund ist „die Vermarktung von Produkten, die auf dem Etikett die RNPA-Gesundheitsregistrierungsnummer 1200612 tragen, im gesamten Staatsgebiet verboten, da es sich um ein falsch etikettiertes Produkt handelt, das eine nicht vorhandene RNPA-Nummer verwendet.“

Darüber hinaus „wurde das Programm zur Überwachung und Überwachung der Werbung und Verkaufsförderung von Produkten, die dem Außenhandel unterliegen, gebeten, die zu ergreifenden Maßnahmen zu bewerten, da das Produkt auf Online-Verkaufsplattformen beworben und beworben wird.“

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