Kuba wird es Bewohnern im Ausland ermöglichen, ihr Eigentum zu behalten und sogar zu erben

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Die Nationalversammlung der Volksmacht Kubas hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der spezifische Bestimmungen für im Ausland lebende Kubaner enthält. Sie betonen das Recht, ihr Eigentum oder Erbe zu behalten, unabhängig davon, wie lange sie sich außerhalb des Landes aufhalten.

Der neue Gesetzentwurf legt klar fest, dass im Ausland lebende Kubaner Eigentum in Kuba erben können, unabhängig davon, wie lange sie abwesend waren. Mit dieser Änderung wird eine seit langem bestehende Sorge der kubanischen Diaspora berücksichtigt, die befürchtete, ihre Eigentumsrechte aufgrund längerer Aufenthalte außerhalb des Landes zu verlieren.

Das Dokument legt fest, dass Kubaner ihr geerbtes Eigentum in Kuba behalten können, auch wenn sie sich länger als 24 Monate im Ausland aufhalten. Ein automatischer Vermögensverlust aus diesem Grund ist im neuen Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

Um die Erbschaft zu sichern, müssen die Erben die erforderlichen rechtlichen und administrativen Verfahren befolgen. Dazu gehört die Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei den kubanischen Behörden, um die Erbschaft zu registrieren und das Eigentum an der Immobilie zu garantieren.

Darüber hinaus sind Erben verpflichtet, allen mit der Erbschaft verbundenen steuerlichen Pflichten nachzukommen, beispielsweise der Zahlung von Grundsteuern. Obwohl Sie nicht automatisch Eigentum verlieren, wenn Sie sich länger als 24 Monate außerhalb des Landes aufhalten, ist es wichtig, die von der kubanischen Regierung erlassenen Vorschriften einzuhalten.

Immobilien müssen ordnungsgemäß registriert werden und Eigentümer müssen über alle behördlichen Anforderungen auf dem Laufenden bleiben.

Konsularische Dienste im Ausland werden es den Kubanern erleichtern, ihr Eigentum und andere rechtliche Angelegenheiten in Kuba zu verwalten, und ihnen eine wesentliche Unterstützung bei der Wahrung ihrer Eigentumsrechte bieten.

Effektiver Einwanderungsaufenthalt

Dieser Gesetzentwurf eliminiert auch die Bezeichnung „Migrant“ für Personen, die sich seit mehr als 24 Monaten außerhalb des Landes aufhalten, und führt eine neue Definition des „tatsächlichen Einwanderungsaufenthalts“ ein.

Dem Text zufolge ist diese Bedingung erfüllt, wenn kubanische Staatsbürger und ansässige Ausländer den größten Teil des vorangegangenen Kalenderjahres auf dem Staatsgebiet verbracht haben oder durch eine Kombination aus Dauerhaftigkeit und anderen materiellen Beweisen erhebliche Wurzeln nachweisen.

Die Aktualisierung der 24-Monats-Frist, die seit der Coronavirus-Pandemie verlängert wurde, als viele Kubaner nicht auf die Insel zurückkehren konnten, zeugt von der Absicht, sich an die aktuellen Realitäten anzupassen und die kontinuierliche Verbindung der Kubaner im Ausland mit ihrem Herkunftsland zu erleichtern.

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