Im Ausland geschlossene Ehen werden in Río Negro – Más Río Negro eingetragen

Im Ausland geschlossene Ehen werden in Río Negro – Más Río Negro eingetragen
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Río Negro – Más Río Negro eingetragen
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Eine Ehe ausländischer Personen wird in Río Negro registriert, nachdem ein Urteil der Gerichtsbarkeit der Familie Cipolletti gefällt wurde. Bis zur strafrechtlichen Verfolgung des Falles galt die Situation der Ehegatten im Land nicht und die Regelungen für das Paar ähnelten denen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Die Absicht anzuerkennen, dass die Ehe in Argentinien die gleichen Rechte und Pflichten mit sich bringt, als ob sie im Land gefeiert worden wäre.

Wenn das gerichtliche Verfahren nicht durchgeführt wurde, war die Ehe ungültig und die Regelung des Paares ähnelte der einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn sie beispielsweise einen Sohn oder eine Tochter hätten, würden diese nicht als eheliches Kind registriert; Im Todesfall hat die andere Person ebenfalls keinen Anspruch auf eine Rente. Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, können Sie dies mit der in Argentinien eingetragenen Ehe auch in diesem Land tun.

Die Unterschiede zwischen Ehe und Zusammenleben

Während in der Ehe die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung gewählt werden kann, muss in einer Lebensgemeinschaft eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, die die Vermögensverhältnisse regelt, die während der Ehe erworben werden.

Bei der Erbschaft ist der verwitwete Ehegatte der gesetzliche Erbe, in der Lebensgemeinschaft jedoch nicht der Erbe. Die Ehe sieht auch eine Unterhaltsregelung nach der Scheidung vor.

Cipollettis Entscheidung basierte auf Artikel 2622 des nationalen Zivil- und Handelsgesetzbuchs, der festlegt, dass die Fähigkeit zur Eheschließung und ihre Gültigkeit durch das Recht des Ortes der Eheschließung geregelt werden. Darüber hinaus regelt Kapitel XIII des Gesetzes 26.413 die Registrierung von Dokumenten aus ausländischen Gerichtsbarkeiten, sofern diese den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Das Urteil erkennt an, dass die beigefügten Unterlagen ordnungsgemäß mit einer Apostille versehen und in die Landessprache übersetzt sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Es gab keine Einwände seitens der Staatsanwaltschaft oder des Standesamtes der Provinz, daher wurde beschlossen, dem Antrag auf Eintragung der Ehe stattzugeben.

Damit eine Ehe gültig ist, müssen beide Staaten, in diesem Fall Peru und Argentinien, ein internationales Abkommen unterzeichnet haben, nämlich das Haager Übereinkommen.

Quelle: Direktion für Justizkommunikation – Justizabteilung von Río Negro

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