DA-Wanderung: Mietzuschuss und Trinkgeldänderungen
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Infolge der DA-Anhebung auf 50 % hat die Regierung auch den Mietzuschuss (HRA) für Mitarbeiter der Zentralregierung in Städten der Kategorien X, Y und Z angepasst. Einem ET-Bericht zufolge hat die Zentralregierung außerdem die Steuerfreigrenze für Trinkgelder von 20 Lakh Rupien auf 25 Lakh Rupien für Mitarbeiter der Zentralregierung erhöht.
Ein weiterer Vorteil, der zunehmen wird, sind Ruhestands- und Sterbegelder. Gemäß einer Amtsverordnung des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung vom 30. April 2024 erhöht sich die Obergrenze für diese Zuwendungen um 25 %, sobald die Unterhaltszulage 50 % des Grundgehalts erreicht. Da der DA auf 50 % erhöht wurde, wurde die Höchstgrenze für Ruhestands- und Sterbegelder mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 20 Lakh Rupien auf 25 Lakh Rupien angehoben.
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Unentgeltlichkeit verstehen
Ein Trinkgeld ist eine Leistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt, wenn er mindestens fünf Jahre ununterbrochen arbeitet.
Nach dem Payment of Gratuity Act von 1972 hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Trinkgeld, wenn er fünf oder mehr Jahre ununterbrochen bei derselben Organisation gearbeitet hat. Trinkgeld wird gezahlt, wenn der Arbeitnehmer:
a) Zurückziehen, oder
b) tritt zurück
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Die Fünf-Jahres-Anforderung gilt nicht in Fällen wie Tod oder Invalidität.
DA-Wanderung: Sonstige Zulagen angepasst
Einige Zulagen, wie die Kindererziehungsbeihilfe (CEA) und der Wohnheimzuschuss, wurden automatisch um bis zu 25 % erhöht, nachdem die Liebeszulage (DA) für Mitarbeiter und Rentner der Zentralregierung Anfang des Jahres auf 50 % angehoben wurde.
In einem Office Memorandum des Ministeriums für Personal, öffentliche Beschwerden und Renten vom 25. April 2024 heißt es, dass Fragen zu den aktualisierten Beträgen für die Kindererziehungsbeihilfe und den Wohnheimzuschuss nach der DA-Anhebung auf 50 % aufgeworfen wurden, die in Anspruch genommen wurde Wirkung zum 1. Januar 2024. Diese Erhöhung wurde offiziell in einem Memorandum des Finanzministeriums vom 12. März 2024 angekündigt.
Die neuen Höchstgrenzen für die Kindererziehungsbeihilfe (CEA) und den Wohnheimzuschuss lauten wie folgt:
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Rückerstattung des Kindererziehungsgeldes
Regierungsangestellte können unabhängig von ihren aktuellen Ausgaben eine feste monatliche Rückerstattung von 2.812,5 Rupien für die Kindererziehungsbeihilfe und 8.437,5 Rupien für den Wohnheimzuschuss beantragen.
Divyang-KinderRegierungsangestellte mit Divyang (behinderten) Kindern erhalten das Doppelte des regulären Betrags, also 5.625 Rupien pro Monat, unabhängig von ihren aktuellen Kosten.
Sonderzuschuss für die KinderbetreuungDer monatliche Satz für die Sonderbeihilfe zur Kinderbetreuung für Frauen mit Behinderungen wurde abhängig von bestimmten Bedingungen auf 3.750 Rupien geändert.
Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.