Das Geld, das am Geldautomaten eingezahlt werden kann, ohne dass das Finanzministerium Verdacht erregt

Das Geld, das am Geldautomaten eingezahlt werden kann, ohne dass das Finanzministerium Verdacht erregt
Das Geld, das am Geldautomaten eingezahlt werden kann, ohne dass das Finanzministerium Verdacht erregt
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Er Kasse laut El uneingeschränkt im Verhältnis zu unserer Bank einsetzbar Bank von Spanien. Sowohl für Abhebungen als auch für Geldeinnahmen wurden Limits festgelegt, um Finanzkriminalität wie Steuerbetrug oder Geldwäsche zu verhindern.

Die Organisation wiederum erinnert auf ihrer Website daran, welche Aspekte beim Abheben oder Einzahlen von Geld am Geldautomaten beachtet werden müssen. Jede Bank legt ihre eigenen Tageslimits für das Abheben von Bargeld festBerichten zufolge können derzeit jedoch Höchstbeträge von 3.000 Euro auf einmal abgehoben werden, ohne dass das Finanzamt fragt, wofür es verwendet wird Caixabank.

Bei Beträgen über 3.000 Euro ist jedoch die Angabe eines erforderlich Nachweis mit dem Betrag an die Bank Der genaue Inhalt wird anschließend dem Finanzministerium und der Bank von Spanien mitgeteilt, zusammen mit dem Grund für die Abhebung. Wenn Sie einen größeren Geldbetrag abheben, kann die Bank laut BdE „von Ihnen verlangen, dass Sie sie mit angemessener Vorankündigung benachrichtigen, sofern sie nicht über ausreichende Mittel verfügt, um Ihrem Wunsch nachzukommen.“

Kundenidentifikation ab 1.000 Euro

Möchte man einen hohen Betrag ausliefern, könne die Bank „die Zählung des gelieferten Geldes hinauszögern“. Der BdE wiederum berichtete über den Betrag, der in den Geldautomaten eingezahlt werden kann, ohne dass dies bei der Staatskasse Verdacht erregt. Er erklärte das mit Bankeinnahmen Ab 1.000 Euro verlangt die Bank „zwangsläufig“ die Identifikation des Kunden.

Andere Grenzen

Der Gesetz 11/2021 vom 9. Juli, Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug, weitere Bargeldgrenzen sind ebenfalls enthalten. Vor allem, wenn es darum geht, damit sowohl im Inland als auch im Ausland zu reisen. Existiert Meldepflicht das Geld, wenn „die transportierte Menge ist gleich oder größer als 10.000 Euro bei Ausreise oder Einreise in das Staatsgebietbzw. 100.000 Euro bei Bewegungen innerhalb des Staatsgebiets“.

Sie sind von der Pflicht zur Abgabe einer Erklärung befreit, natürliche Personen, die im Auftrag von Unternehmen handeln die, vom Innenministerium zugelassen und registriert, gewerbsmäßig Tätigkeiten im Transport von Geldern oder Zahlungsmitteln ausüben.

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