Flugticketpreise: Diese neue DGCA-Richtlinie soll Ihren Geldbeutel entlasten – Details hier – Money News

Flugticketpreise: Diese neue DGCA-Richtlinie soll Ihren Geldbeutel entlasten – Details hier – Money News
Flugticketpreise: Diese neue DGCA-Richtlinie soll Ihren Geldbeutel entlasten – Details hier – Money News
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Gute Nachrichten für Flugreisende! In seinen neuen Richtlinien für Fluggesellschaften hat die Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGCA) die Fluggesellschaften aufgefordert, Passagieren die Möglichkeit zu geben, bestimmte Dienstleistungen, die sich auf den Grundpreis auswirken, abzulehnen oder zu buchen. Dies bedeutet, dass Fluggäste in Indien nun die von den Betreibern angebotenen Dienste auswählen und Geld für Dienste sparen können, die sie nicht benötigen.

Entbündelung von Dienstleistungen

Zivilluftfahrt Die Aufsichtsbehörde hat beobachtet, dass Passagiere manchmal für Dienstleistungen bezahlen müssen, die sie nicht benötigen. In solchen Fällen ermöglicht die Entbündelung dieser Dienste den Passagieren, nur die Dienste auszuwählen, die für sie relevant sind. Dadurch wird der Grundpreis gesenkt und Flugreisen vereinfacht für sie erschwinglicher.

„In den so von den Fluggesellschaften festgelegten Flugpreisen sind auch Gebühren für einige der von ihnen erbrachten Dienstleistungen enthalten. Aufgrund verschiedener Rückmeldungen wird davon ausgegangen, dass diese von den Fluggesellschaften angebotenen Dienstleistungen von den Passagieren während der Reise oft nicht benötigt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Entbündelung der Dienste und der damit verbundenen Gebühren das Potenzial hat, den Grundpreis erschwinglicher zu machen und den Verbrauchern die Möglichkeit bietet, für die Dienste zu bezahlen, die sie in Anspruch nehmen möchten. Die entbündelten Dienste müssen auf „Opt-in“-Basis bereitgestellt werden“, sagte die DGCA in einem Rundschreiben vom 23. April.

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Die DGCA identifiziert diese Dienste zur Entbündelung, um Flugpreise erschwinglicher zu machen

Die Regulierungsbehörde erwähnte, dass diese Dienste entbündelt werden sollten: Bevorzugte Sitzplätze; mittlere/Snack-/Getränkegebühren (außer Trinkwasser); Gebühren für aufgegebenes Gepäck; Sport Ausrüstungsgebühren; Gebühren für Musikinstrumente; und Gebühr für die Sonderdeklaration von wertvollem Gepäck.

In dem Rundschreiben heißt es: „Im Rahmen der Gepäckrichtlinien der Fluggesellschaften dürfen Linienfluggesellschaften sowohl Freigepäck als auch Tarife ohne Gepäck/kein aufzugebendes Gepäck anbieten.“ Voraussetzung dafür ist, dass der Passagier, der ein Ticket im Rahmen dieses Tarifsystems bucht, über die Gebühren informiert wird, die anfallen, wenn der Passagier mit dem Gepäck zum Check-in am Schalter der Fluggesellschaft erscheint. Diese geltenden Gebühren müssen angemessen sein; muss dem Fahrgast zum Zeitpunkt der Fahrkartenbuchung gut sichtbar angezeigt und auch auf die Fahrkarte gedruckt werden.“

Entbündelte Dienste sollten mit einer klaren Beschreibung erwähnt werden

In ihren detaillierten Anweisungen für Betreiber stellte die DGCA kategorisch fest, dass Entbündelungsdienste eindeutig, klar und eindeutig zu beschreiben sind.

„Kunden sollten klare Informationen über diese Dienste und ihre Gebühren haben, damit sie sich nur für die Dienste entscheiden, die sie in Anspruch nehmen möchten, wodurch potenzielle Verwirrung und die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass sie die Dienste auswählen, die sie nicht in Anspruch nehmen/kaufen möchten.“ zum Zeitpunkt der Buchung“, heißt es in dem Rundschreiben.

Es wird betont, dass die entbündelten Dienste auf Opt-in-Basis und nicht auf Opt-out-Basis bereitgestellt werden müssen.

Für entbündelte Dienste muss ein Festpreis berechnet werden, wenn sich ein Passagier dafür entscheidet

Die DGCA erklärte weiter, dass es sich bei den Gebühren für entbündelte Dienste um einen festen Betrag handeln solle und nicht vom Basistarif für einen bestimmten Sektor/Flug abhängen dürfe.

Mit der Umsetzung dieser Richtlinien müssen Fluggesellschaften nun die entbündelten Leistungen und die damit verbundenen Entgelte auf ihren jeweiligen Websites transparent und gut sichtbar darstellen.

Beim Opt-in-Verfahren müssen Sie die verschiedenen Leistungen mit Ihren Flugtickets auswählen und beim Opt-out-Verfahren werden diese alle gebündelt, sofern Sie sich nicht aktiv von einer Leistung abmelden.

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