Aussetzung der Brandgenehmigung der Alaska Division of Forestry & Fire Protection für den 18. Mai 2024 – Informationen zu Alaska-Wildlandbränden

Aussetzung der Brandgenehmigung der Alaska Division of Forestry & Fire Protection für den 18. Mai 2024 – Informationen zu Alaska-Wildlandbränden
Aussetzung der Brandgenehmigung der Alaska Division of Forestry & Fire Protection für den 18. Mai 2024 – Informationen zu Alaska-Wildlandbränden
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Von Alaska-Abteilung für Forstwirtschaft und Brandschutz An 17. Mai 2024

Das DOF ​​Fairbanks Area Office setzt am Samstag, den 18. Mai, die Brenngenehmigungen in den Gebieten Fairbanks, Salcha und Railbelt aufgrund starker Winde und ausgetrockneter Brennstoffe aus. Die Aussetzung bleibt bestehen, bis sich die Bedingungen ändern. Das Verbrennen von Schutthaufen oder die Verwendung einer Brenntonne ist verboten. Bitte beachten Sie, dass Koch- und Wärmefeuer weiterhin erlaubt sind. Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr ist jedoch äußerste Vorsicht geboten, wenn Glut austritt oder ein Feuer unbeaufsichtigt bleibt oder nicht vollständig gelöscht wird.

Bitte überprüfen Sie https://dnr.alaska.gov/burn/fireareas/fairbanks oder rufen Sie die Hotline für die Verbrennungsgenehmigung an 907-451-2631 für die aktuellsten Updates.

In der Gegend von Fairbanks herrscht eine hohe Brandgefahr, was bedeutet, dass das Verbrennen im Freien gefährlich ist und Brände aus allen möglichen Gründen leicht entstehen können. Neue Brände werden sich rasch und mit zunehmender Intensität ausbreiten. Brände in leichten oder toten Brennstoffen zeigen schnell eine hohe Intensität. Die Brandbekämpfung und die Beseitigung des Brandes erfordern umfangreiche und gründliche Anstrengungen.

Das Gesetz des Bundesstaates schreibt vor, dass diejenigen, die vom 1. April bis zum 31. August offene Brände auf Staats-, Privat- und Gemeindegrundstücken durchführen möchten, eine Brandgenehmigung von der Alaska Division of Forestry & Fire Protection entweder online oder bei Ihrem örtlichen DOF-Büro einholen müssen. Dazu gehören das Abbrennen von Gestrüpphaufen, der Einsatz von Brennfässern, das Abbrennen landwirtschaftlicher Flächen und das Abbrennen gepflegter Rasenflächen. Für Camping-, Koch- oder Wärmefeuer mit einem Durchmesser von weniger als einem Meter und einer Flammenlänge von weniger als zwei Fuß Höhe ist KEINE Brenngenehmigung erforderlich. Allerdings wird dies nicht an windigen Tagen oder an Orten mit Warnsignalen empfohlen.

Weitere Informationen zum Genehmigungsprogramm für Waldbrände und Aussetzungen finden Sie auch unter https://dnr.alaska.gov/burn

Für aktuelle Informationen zu DOF-Brenngenehmigungen rufen Sie die Hotline der DOF-Gebietsbüros an:

‹ Popovich Creek Kohleflözbrand vergrößert die Anbaufläche

Kategorien: Alaska DNR – Division of Forestry (DOF), Aussetzung der Brandgenehmigung, Brandbeschränkungen

Schlagworte: Brandsaison 2024 in Alaska, Alaska Division of Forestry & Fire Protection, Aussetzung der Brandgenehmigung

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