Unternehmen geraten in trübe kartellrechtliche Gewässer, wenn sie einen Marktanteil von mehr als 50 % halten. Und während das Kartellverfahren vor dem US-Justizministerium (DOJ) abgeschlossen ist – die erste Antimonopol-Technologieklage, die die USA seit über zwei Jahrzehnten eingereicht haben – befindet sich Google in düsterer See.
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Der Das DOJ sagte in seinem Schlussplädoyer gegen Google, dass der Technologieriese einen Anteil von 90 % am Suchmaschinenmarkt halte. Im Gegensatz dazu hält Microsofts Bing nach Angaben der Bundesaufsichtsbehörde einen Anteil von 5,5 %, Yahoo einen Anteil von 2,2 % und DuckDuckGo einen Anteil von 2,1 %.
Um den angeblichen 90-Prozent-Anteil von Google in einen weiteren Zusammenhang zu bringen, ist eine weitere hochkarätige Klage des DOJ in diesem Jahr genau das Richtige: dieses Mal mit Apple. Im Januar behauptete die Abteilung, dass das Unternehmen ein Monopol auf dem High-End-Smartphone-Markt habe und einen Marktanteil von mehr als 70 % habe, was weit unter dem 90-prozentigen Suchanteil von Google liege. (Apple hat die Vorwürfe des DOJ zurückgewiesen.)
Googles Fall wurde auch mit einer 1998 vom DOJ gegen Microsoft eingereichten Klage verglichen, in der festgestellt wurde, dass Microsoft einen ähnlich überwältigenden Anteil hielt – mehr als 90 % – des Marktes für Computer-Betriebssysteme.
Google und das DOJ haben am Freitag ihre abschließenden Plädoyers in dem als umstrittensten Kartellverfahren des 21. Jahrhunderts abgeschlossen. Das DOJ verklagte Google im Jahr 2020 wegen angeblicher Aufrechterhaltung eines Monopols auf dem Suchmaschinenmarkt und der Verdrängung von Konkurrenten wie Microsoft durch Vereinbarungen mit Geräteherstellern und Webbrowsern als Standardsuchmaschine. In einer Enthüllung berichtete Google zahlte Apple 20 Milliarden Dollar allein im Jahr 2022 die Standardsuchmaschine in seinem Webbrowser Safari sein.
Der Fall wurde von Richter Amit Mehta vor einem US-Bezirksgericht in Washington, DC, verhandelt. Mehtas Entscheidung wird für Spätsommer oder Frühherbst erwartet.
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