Logroño bearbeitet derzeit das Alkoholverbot auf der Straße im historischen Zentrum ab Mitternacht

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Mittwoch, 26. Juni 2024, 13:33 Uhr

Die Ausnahmeregelung, die mehrere Straßen im historischen Zentrum von Logroño in Bezug auf den Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen genießen, grundsätzlich aufgrund der Chiquiteo- und Tapas-Tradition, ist ab heute eher begrenzt. So hat der Vorstand von Die Kommunalverwaltung hat, wie bereits angekündigt, der Änderung der betreffenden Verordnung zugestimmt, die die Straßen Laurel, Laurel Crossing, Albornoz, San Agustín, San Juan und San Juan Crossing betrifft, um sie dem Plenum zur ersten Genehmigung vorzulegen Juli.

Die am 18. Dezember 2009 im BOR veröffentlichte Verordnung zum Schutz der Umwelt vor Lärm- und Erschütterungsemissionen „regelt den Schutz von Personen und Sachen vor Angriffen durch Lärmbelästigung“, erinnerte der Gemeindesprecher. Celia Sanz. Aus diesem Grund und „aufgrund der Anzahl der eingegangenen Beschwerden über Lärmbelästigungen in den Straßen der Altstadt nach der Schließung der Gastronomiebetriebe wurde das Vorhaben zur Änderung der dritten Zusatzbestimmung dieser Verordnung genehmigt“ in der Bedingungen bereits fortgeschritten.

Auf diese Weise wird diese Bestimmung dahingehend geändert, dass sie das Verbot des Verzehrs von Getränken jeglicher Art im öffentlichen Straßenverkehr von 00:00 bis 08:00 Uhr deutlich zum Ausdruck bringt, außer in solchen Betrieben, die über eine entsprechende Genehmigung verfügen (Einrichtungen mit Terrassen und genehmigten Öffnungszeiten); sowie die Definition der Straßen, die den betreffenden Bereich der Altstadt umfassen (die genannten sind in der Dokumentation nachzulesen).

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