Letzte Minute! Die kostenlose Einfuhr von Lebensmitteln und Medikamenten nach Kuba wird bis September 2024 verlängert

Letzte Minute! Die kostenlose Einfuhr von Lebensmitteln und Medikamenten nach Kuba wird bis September 2024 verlängert
Letzte Minute! Die kostenlose Einfuhr von Lebensmitteln und Medikamenten nach Kuba wird bis September 2024 verlängert
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Offiziell! Die Regierung hat gerade die kostenlose Einfuhr von Lebensmitteln, Medikamenten und Hygieneartikeln nach Kuba verlängert. Wir verraten Ihnen alle Details.

Die Entscheidung wurde im Amtsblatt Nr. 57 Ordinary of 2024 vom 27. Juni 2024 veröffentlicht und enthält die folgenden Beschlüsse, die für alle Reisenden von Interesse sind:

  • Beschluss 211 von 2024 des Ministeriums für Finanzen und Preise
  • Beschluss 134 von 2024 des Allgemeinen Zolls der Republik
  • Beschluss 204 von 2024 des Gesundheitsministeriums

Beschluss 211 von 2024 des Ministeriums für Finanzen und Preise

ERSTENS: Genehmigen Sie ausnahmsweise und vorübergehend bis zum 30. September 2024 die nichtkommerzielle Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Arzneimitteln und medizinischen Hilfsgütern auf dem Passagierweg als begleitetes Gepäck, ohne Wertbeschränkung und von der Zahlung der Zollsteuer befreit.

ZWEITENS: Genehmigen Sie ausnahmsweise und vorübergehend bis zum 30. September 2024 die nichtkommerzielle Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten und medizinischen Hilfsgütern bis zu einem Wert von fünfhundert US-Dollar (500,00 USD) oder einem entsprechenden Gewicht von bis zu fünfzig Kilogramm (50 kg), im vom Allgemeinen Zollamt der Republik festgelegten Wert-/Gewichtsverhältnis und von der Zahlung der Zollsteuer befreit, von Passagieren als unbegleitetes Gepäck.

DRITTENS: Genehmigen Sie ausnahmsweise und vorübergehend bis zum 30. September 2024 die Erhöhung der Zollwertgrenze für nichtkommerzielle Importe, die von natürlichen Personen durch Sendungen vorgenommen werden, von zweihundert US-Dollar (200,00 USD) auf fünfhundert US-Dollar (500,00 USD). . Die Befreiung von der Zahlung der Zollsteuer bleibt für die ersten dreißig US-Dollar (30,00 USD) des Wertes oder des Gegengewichts von drei Kilogramm (3,00 kg) der Sendung sowie die Anwendung des darüber hinausgehenden Zollsatzes bestehen Satz von dreißig Prozent (30 %).

VIERTENS: Genehmigen Sie ausnahmsweise und vorübergehend bis zum 30. September 2024 die nichtkommerzielle Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Arzneimitteln und medizinischen Hilfsgütern, die von natürlichen Personen wie Luft-, See- und Postkarten eingeführt werden, und befreien Sie sie von der Zahlung der Zollsteuer eine Grenze von zweihundert US-Dollar (200 USD) oder ein entsprechendes Gewicht von bis zu zwanzig Kilogramm (20 kg) im vom Allgemeinen Zollamt der Republik festgelegten Gewichts-/Wertverhältnis.

FÜNFTENS: Die im ersten und zweiten Abschnitt dieses Beschlusses vorgesehenen Leistungen werden unter der Bedingung gewährt, dass die als Lebensmittel oder Hygiene eingestuften Gegenstände sowie die als Arzneimittel und medizinische Versorgung gekennzeichneten Gegenstände, die Teil des Gepäcks des Passagiers sind, vorgelegt werden in getrennten Paketen vom Rest der Produkte zum Zoll gebracht werden.

SECHSTENS: Die in Abschnitt 4 dieser Resolution vorgesehenen Vorteile werden unter der Bedingung angewendet, dass der Inhalt der oben genannten Sendungen nur Artikel umfasst, die als Lebensmittel oder Hygiene eingestuft sind, sowie solche, die als Arzneimittel und medizinische Hilfsgüter gekennzeichnet sind.

Beschluss 204 von 2024 des Gesundheitsministeriums

ERSTENS: Genehmigen Sie ausnahmsweise, auf nichtkommerzieller Basis, von der Zahlung der Zollsteuer befreit und vorübergehend bis zum 30. September 2024 die Einfuhr von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsgütern in Originalverpackungen.

ZWEITENS: Die für Passagiere zulässige Einfuhr von Begleitgepäck ist wertmäßig unbegrenzt; Für die Art des unbegleiteten Gepäcks gilt ein Höchstwert von fünfhundert US-Dollar (500,00 USD) oder ein gleichwertiges Gewicht, bis zu fünfzig Kilogramm (50 kg), in dem von den Allgemeinen Zollbehörden des Vereinigten Königreichs festgelegten Wert-Gewichts-Verhältnis Republik und per Luft-, See- oder Postversand durch natürliche Personen bis zu einem Höchstwert von zweihundert US-Dollar (200,00 USD) oder einem Gegengewicht von bis zu zwanzig (20) Kilogramm im vom Allgemeinen Zoll der Republik festgelegten Gewichts-/Wertverhältnis

Beschluss 134 von 2024 des Allgemeinen Zolls der Republik

Ab Beschluss 176 von 2022 die Anwendung des Einheitlichen Anhangs aussetzen, der die Tabelle zur Bestimmung der Gewichtsbewertung und der Abrechnung der Zollsteuer auf Produkte festlegt, die als Lebensmittel und Hygiene eingestuft sind, sowie auf Produkte, die als Arzneimittel identifiziert werden und medizinische Hilfsgüter, die ohne kommerziellen Zweck von natürlichen Personen per See-, Luft- und Postversand importiert werden, bis zu den vom Minister für Finanzen und Preise festgelegten Grenzen und Werten und gelten stattdessen vorübergehend bis zum 30. September 2024 Anhang Der einzige, der durch diese Resolution festgelegt wurde.

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