In Mar del Plata wurde einstimmig eine Verordnung verabschiedet, die Motorräder mit lauten Auspuffrohren verbietet

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Der Beratungsrat hat gestern einstimmig den Verordnungsentwurf angenommen, der den Verkehr von Motorrädern verbietet, die keine zugelassenen Auspuffrohre haben oder modifiziert wurden. Auch solche, die aufgrund von Beschleunigung, Verschleiß, Defekt oder Fehlen von Schalldämpfern oder anderen Mechanismen Trittgeräusche erzeugen.

Die Kontrolle obliegt dem Unterstaatssekretariat für Generalinspektion in Zusammenarbeit mit dem Bereich Transport und Transit, der sich wiederum mit Provinz- oder nationalen Behörden abstimmen kann, um die Einhaltung des Standards sicherzustellen.

Fahrzeuge, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen vom städtischen Personal festgehalten werden. Der Eigentümer oder wer rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs ist, muss die gemäß den geltenden Vorschriften erforderlichen Unterlagen vorlegen, um die Rückgabe des Fahrzeugs zu beantragen, und diese müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand für den Verkehr befinden.

Für kommunales Personal können Geldstrafen zwischen einem und zehn Mindestgehältern verhängt werden. Laut März-Werten wird die Spanne zwischen 357.018 und 3.570.186 US-Dollar liegen. Die geplante Strafe umfasst auch die Beschlagnahmung nicht vorschriftsmäßiger oder rechtsverletzender Gegenstände. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres wird die Strafe verdoppelt.

Das mit der Straßenkontrolle beauftragte städtische Personal kann Foto- oder Filmmaterial als Beweismittel für den Verstoßbericht verwenden, den es dem Ordnungsgericht vorlegt.

Die von Stadtrat Miguel Guglielmotti (Unión por la Patria) geförderte und mit den verschiedenen politischen Blöcken vereinbarte Initiative zielt darauf ab, Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung vor Lärmbelästigung und störenden Geräuschen von Motorrädern und Fahrzeugen zu schützen.

„Für die Ausarbeitung dieses Projekts hatten wir mehrere Treffen mit Institutionen, die in diesem Sinne Gesetzesvorhaben gefordert haben“, sagte der Bürgermeister während der Diskussion in den Ausschüssen.

Von der Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge, die unter vorübergehenden und besonderen Umständen an im Stadtgebiet zugelassenen Aktivitäten wie Ausstellungen oder Wettbewerben teilnehmen, für diese Anlässe eine entsprechende Genehmigung benötigen und dies nur auf der dafür zugelassenen Rennstrecke tun dürfen.

Darüber hinaus ermächtigt es die Exekutivabteilung, Sensibilisierungs- und Verbreitungskampagnen durchzuführen. Die Durchführungsbehörde muss die Planung innerhalb der nächsten 30 Tage dem Rat vorlegen.

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