Es wird vermutet, dass er an einem Vorfall gegen zwei Stadtpolizisten in der Stadt Mina de Belemont beteiligt war.
Prozessanwälte der Generalstaatsanwaltschaft des Bundesstaates San Luis Potosí (FGESLP) erwirkten die Anordnung, sich dem Verfahren gegen Blas „N“ wegen des Verbrechens qualifizierter Körperverletzung anzuschließen.
Am 18. April 2024 verletzte die betreffende Person Berichten zufolge zwei Polizeibeamte der Gemeinde Aquismón mit einer Machete; was zu seiner Festnahme mittels eines Haftbefehls der Generaldirektion für Ermittlungsmethoden (DGMI) führte.
Nachdem er die Beweisdaten von den Steuerbevollmächtigten gesammelt hatte, teilte ein Kontrollrichter dem Mann während der ersten Anhörung mit, dass die notwendigen Elemente vorliegen, um seine Beteiligung an dem Verfahren fortzusetzen.
Ebenso setzte die Justizbehörde eine Frist von drei Monaten für den Abschluss der ergänzenden Ermittlungen fest und erließ die Vorsichtsmaßnahmen gemäß Artikel 155 Abschnitt I und VIII der Landesstrafprozessordnung.
Während dieser Zeit können sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Verteidigung weiterhin Beweise für die Ermittlungen liefern, mit dem Ziel, die rechtliche Situation von Blas „N“ zu klären.
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