Gegen den Freispruch der Mordverdächtigen von Anas wurde beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt

Gegen den Freispruch der Mordverdächtigen von Anas wurde beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt
Gegen den Freispruch der Mordverdächtigen von Anas wurde beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt
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Die Generalstaatsanwaltschaft der Malediven hat heute vor dem Obersten Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung des Untergerichts eingelegt, die Angeklagten der Messerstecherei und anschließenden Ermordung von Mohamed Anas freizusprechen.

Anas, der ursprünglich aus dem Raa-Atoll Meedhoo stammt, wurde im Juli 2017 von einer Gruppe von acht Personen im Litus Service Center in Malé brutal erstochen, wohin er flüchtete, um sich zu verstecken, nachdem er von den Angreifern verfolgt worden war.

Der Staat beschuldigte Ahmed Zayan vom Lhaviyani-Atoll Kurendhoo, Asurumaage, Abdul Razzaq von Mafannu Lonumidhilige und Usman Shareef von M aafannu Dhimushge des vorsätzlichen Mordes, während Junaih Abdulla vom Laamu-Atoll Gan, Nannaarige, Simah Moosa, Male’ Registry No. 1746, Hassan Mahfooz aus dem Seenu-Atoll Feydhoo Vestonvilla und Mohamed Shaz aus dem Thaa-Atoll Kinbidhoo wurden wegen Beteiligung an vorsätzlicher Tötung angeklagt.

Auch ein Minderjähriger, dessen Identität von den Behörden geheim gehalten wurde, wurde im Zusammenhang mit dem Mord angeklagt. Im Jahr 2023 wurde der Minderjährige zu einer 18-jährigen Haftstrafe verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass gegen den Freispruch der sieben Erwachsenen nun Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt wurde.

Das Urteil des Untergerichts zur Freilassung des Angeklagten wurde sieben Jahre nach dem Mord erlassen. Das Strafgericht entschied, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um zweifelsfrei zu beweisen, dass die sieben Personen an der Straftat beteiligt waren.

Damals erklärte Richter Ali Nadeem, dass weder die CCTV-Aufnahmen noch die Geheimdienstberichte der Polizei ausreichende Beweise für ihre Schuld lieferten. Er betonte auch, dass die Überwachungskette beim Umgang mit dem Filmmaterial gefährdet sei.

Richter Nadeem ging auch auf die Schwäche der Augenzeugenaussagen ein und verwarf Anrufprotokolle, Ermittlungsberichte und Geheimdienstberichte als Beweismittel mit der Begründung, dass die Dokumente nicht zur Feststellung der Schuld in dem Fall herangezogen werden könnten. Er wies auch darauf hin, dass die Anrufaufzeichnungen von der Polizei erstellt worden seien, was die Echtheit der Protokolle weiter in Frage stelle.

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